Stiftungsrecht

Stiftungen unterliegen in der Schweiz einer eidgenössischen oder kantonalen Aufsichtsbehörde, und Statuten, die Pflichten des Stiftungsrats sowie eine allfällige Änderung des Stiftungszwecks verlangen spezifische Erfahrung mit genau dieser Aufsichtspraxis, die deutlich strenger ist als bei einer gewöhnlichen Vereinsgründung. Das reicht von der Gründung einer gemeinnützigen oder einer Familienstiftung über die laufende Compliance bis zur Liquidation, wenn ein Stiftungszweck nicht mehr erreichbar ist. Eine Kanzlei mit Praxis kennt die Erwartungen der zuständigen Aufsichtsbehörde und weiss, welche Schritte eine Genehmigung eher verzögern als beschleunigen. Am ersten Gespräch lohnt sich die Frage nach vergleichbar begleiteten Stiftungen und danach, wie die Kanzlei mit der Aufsichtsbehörde üblicherweise kommuniziert.

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    Berner Vollsortiment-Kanzlei mit Arbeitsrecht, Notariat und Mediation

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    Churer Kanzlei mit Fachanwälten für Erbrecht, spezialisiert auf Nachlass und Nachfolgeplanung.

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    Luzerner Anwaltsbüro mit fünf Fachanwältinnen und Fachanwälten SAV in Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.

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    Fachanwälte SAV Erbrecht in Zürich mit breiter Expertise in Nachlässen, Erbstreitigkeiten und Vermögensplanung.

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    Basler Kanzlei mit Notariat, 5 Anwälte, tätig in Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht, Familien- und Erbrecht sowie Immobilienrecht.

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    Vollservice-Kanzlei mit Advokatur, Notariat und Steuerberatung an zentralem Standort in Baden mit umfassenden Rechtsgebieten.

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    Vier Schwerpunkte unter einem Dach, nämlich Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und KMU-Beratung in Luzern.

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    Traditionsreiche Berner Kanzlei mit über 80 Jahren, Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht, Standorte in Bern und Zürich.

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    Strukturierte Mittelkanzlei mit 15 Tätigkeitsbereichen, fünf benannte Migrationsspezialisten, englische Website.

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    Luzerner Anwaltskanzlei mit Notariat, spezialisiert auf Vermögensschutz, Nachfolgeplanung und Stiftungsgründung, 2026 als Top Kanzlei ausgezeichnet.

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    Genfer Kanzlei mit über 50 Jahren Steuerrecht-Erfahrung, fünf Spezialbereiche von Tax über Corporate bis Banking und Litigation, plus Immigration, Arbeits-, Stiftungs- und NGO-Recht.

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    Basel-Kanzlei mit Kernkompetenz Stiftungen und Organisationen, 30+ Jahre Erfahrung in NPO und Vermögensplanung.

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    Einzelpraxis Basel mit Advokatur seit 1981 und Notariat, Schwerpunkt Stiftungs- und Vereinsrecht, viersprachig.

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    Zürcher Kanzlei mit Spezialisierung auf Vereins- und Stiftungsrecht, klare Leistungsdefinitionen, Governance-Fokus.

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    Basler Kanzlei mit vier Anwälten, Notariat und spezialisierter Mediation in mehreren Sprachen.

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    Bilingue Anwaltskanzlei seit 1936 in der Westschweiz mit Schwerpunkt Unternehmensrecht für industrielle und exportorientierte KMU.

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    Partnergeführte Kanzlei in Luzern mit Schwerpunkt auf Wirtschaftsrecht, M&A und Unternehmensnachfolge.

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    Full-Service Kanzlei in Basel mit breitem Wirtschaftsrecht und neun benannten Fachgebieten, von Arbeitsrecht bis Sportrecht.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die typischen Aufgaben einer Kanzlei im Stiftungs- und Vereinsrecht?

Diese spezialisierten Kanzleien begleiten Sie bei der Gründung, Führung und Aufsicht Ihrer Organisation. Sie beraten zu Statuten, Governance sowie zur Erlangung der Steuerbefreiung und vertreten Sie gegenüber kantonalen Behörden.

Kann ich bei der Gründung einer Stiftung auch notarielle Unterstützung erhalten?

Ja, viele der gelisteten Kanzleien bieten neben der rechtlichen Beratung auch umfassende notarielle Dienstleistungen an. Das ist besonders wichtig für die formelle Errichtung von Stiftungen und Vereinen.

Unterstützen die Anwälte auch bei der Umstrukturierung bestehender Organisationen?

Ja, einige Kompetenzzentren und Kanzleien sind explizit auf die Beratung bei Umstrukturierungen von Stiftungen und Vereinen spezialisiert. Sie helfen dabei, die rechtliche Struktur Ihrer Organisation an neue Anforderungen anzupassen.

Gibt es Kanzleien, die auch Expertise in der akademischen Lehre besitzen?

Ja, es gibt spezialisierte Anwälte in der Liste, die das Personen-, Vereins- und Stiftungsrecht selbst an Schweizer Universitäten unterrichten. Dies spricht für eine sehr tiefe fachliche Spezialisierung in diesen Rechtsgebieten.