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Wer nach einer ärztlichen Behandlung einen Schaden erlitten hat, findet bei Häfliger | Haag | Häfliger Ansprechpartner, die den Fall zunächst medizinisch und rechtlich einordnen, bevor sie Ansprüche gegenüber Spital, Praxis oder Haftpflichtversicherung geltend machen. Die Kanzlei begleitet Betroffene durch die oft langwierige Beweisführung, die bei Arzthaftungsfällen typischerweise nötig ist.

Besonders betont wird die kurze Verjährungsfrist bei solchen Ansprüchen, weshalb die Kanzlei rät, sich möglichst früh nach dem Vorfall beraten zu lassen statt abzuwarten.

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