Kellerhals Carrard

Bern

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Kellerhals Carrard berät im Erbrecht Privatpersonen und Unternehmerfamilien in allen Phasen der Nachlassplanung: Erstellung und Überprüfung von Testamenten und Erbverträgen, Beratung zu Pflichtteilen, Ausgleichsansprüchen und Erbschaftsausschlagung sowie Begleitung bei der Teilung eines Nachlasses. Bei strittigen Erbschaftsangelegenheiten führt die Kanzlei die Mandate vor kantonalen Zivilgerichten.

Die sechs Büros in verschiedenen Kantonen ermöglichen die Begleitung von interkantonalen Erbfällen ohne externe Kanzleien beiziehen zu müssen.

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