Stiffler & Partner
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Wer die Kanzlei ist
Stiffler & Partner ist eine Kanzlei in der Davos-Region, die sich auf Sport- und Haftpflichtrecht konzentriert. Die Kanzlei wurde 1975 gegründet. Der Gründer, Dr. Hans-Kaspar Stiffler, der aus Davos stammte, war ein führender Experte im Skirecht und Versicherungsrecht. Das Firmenschildnis nennt es so: "Wir bilden ein Team, das Erfahrungen aus der Wirtschaft, der Finanz- und Kommunikationsbranche mit Erfahrungen aus richterlicher Tätigkeit vereint."
Wofür man sie beizieht
Diese Kanzlei ist Ansprechpartner für Menschen, die bei Ski-, Snowboard- oder anderen Alpensportunfällen verletzt worden sind. Auch Mountain Guides, Skischulen, Skibetriebe und Tourismusunternehmen beziehen diese Kanzlei für Haftungsfragen und Versicherungsangelegenheiten. Die Website sagt: "Wir beraten Privatpersonen sowie nationale und internationale Unternehmen" und beschreibt die Arbeitsweise so: "Mit Stärke, Verlässlichkeit und Konsequenz setzen wir uns für Ihre Anliegen ein. Wir führen Sie sicher, auch durch unwegsames Gelände, behalten stets das Ziel vor Augen und ziehen mit Ihnen am gleichen Strick. Am Ende stehen tragfähige Lösungen."
Das deutet darauf hin, dass die Kanzlei sich auf umstrittene oder komplexe Fälle konzentriert, die über bloße Beratung hinausgehen. Die Kombination von wirtschaftlicher, finanzieller und richterlicher Erfahrung macht die Kanzlei für Fälle geeignet, die sowohl strategisches Verständnis als auch Verhandlungsgeschick erfordern.
Das Erbe des Gründers
Dr. Hans-Kaspar Stiffler, der 1958 sein Jurastudium an der Universität Zürich abschloss und 1960 das Anwaltspatent erhielt, wurde eine Autorität in einem sehr spezialisierten Feld. Seine wichtigste Veröffentlichung war das Standardwerk "Schweizerisches Schneesportrecht", das 2002 in der dritten, vollständig überarbeiteten Auflage erschien. Dieses Buch behandelte "Sorgfalts- und Verantwortlichkeitsfragen der Skifahrer und Snowboarder, der touristischen Transportanlagen, den Betreibern von Schneesportanlagen sowie den Schneesportlehrern, Bergführer und Tourenleiter."
Das ist kein allgemeines Lehrbuch, sondern ein technisches Fachwerk, das zeigt, dass Stiffler nicht nur gelegentlich Skirecht praktizierte, sondern es als sein Kerngebiet entwickelt hatte. Die dritte Auflage 2002 bedeutet, dass das Werk mehrmals überarbeitet wurde und aktuell zur Rechtsprechung blieb.
Die Website vermerkt, dass Dr. Stiffler am 29. August 2026, in seinem 94. Altersjahr, verstorben ist. Nachdem er das Pensionsalter erreicht hatte, "gehörte er der Kanzlei noch jahrelang als Konsulent an" und "nahm regen Anteil am Büroalltag". Die Kanzlei sagt: "Wir trauern um unseren Firmengründer" und betont gleichzeitig: die Arbeit wird fortgeführt.
Die gegenwärtige Besetzung
Ein wichtiger Entwicklung ist die Zertifizierung von Rechtsanwältin MLaw Isabel Höhener als Fachanwältin SAV Erbrecht (zertifiziert 16. Juli 2026). Die Website sagt, dass sie "sowohl beratend als auch prozessierend auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts" tätig ist und "zudem im Familienrecht und im allgemeinen Vertragsrecht tätig" ist. Das zeigt, dass die Kanzlei nicht nur im Gründer-Erbe Skirecht arbeitet, sondern sich auch in andere Gebiete wie Erbrecht und Familienrecht bewegt.
Mitgliedschaften und weitere Angaben
Die Website vermerkt, dass Stiffler & Partner Mitglied von Lexwork International ist, einem internationalen Netzwerk unabhängiger Anwaltskanzleien. Das kann für internationale Mandanten von Bedeutung sein, weil ein solches Netzwerk oft den Zugang zu Partnerkanzleien in anderen Ländern erleichtert, auch wenn die Website nicht beschreibt, was die Mitgliedschaft im Einzelnen für einen Mandanten bedeutet oder in welchen Ländern das Netzwerk vertreten ist. Am Fuss der Seite trägt die Kanzlei den Claim „Durch Know-how Klarheit schaffen", der noch einmal die Positionierung der Kanzlei unterstreicht: Komplexität wird durch Fachwissen aufgelöst, nicht durch lange Erklärungen. Die Navigation führt ausserdem eigene Seiten für Team, Rechtsgebiete, Publikationen und Karriere, was zeigt, dass die Kanzlei neben dem Gründer-Nachruf und der Höhener-Zertifizierung auch fachliche Veröffentlichungen führt und aktiv Personal sucht, auch wenn die erfasste Seite selbst keine konkreten Stellenausschreibungen oder Publikationstitel zeigt.
Kontaktaufnahme
Die Website formuliert den Kontakt explizit als persönliches Gespräch: „Nichts ersetzt das persönliche Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme." Erreichbar ist die Kanzlei telefonisch unter +41 44 388 48 48 oder per E-Mail an info@stplaw.ch. Eine Online-Terminbuchung, ein Kontaktformular oder Angaben zu Bürozeiten finden sich auf der erfassten Seite nicht. Die Website ist zudem mehrsprachig aufgebaut, mit Navigationspunkten für Deutsch, Englisch und Französisch, was zur internationalen Ausrichtung der Kanzlei passt, die sich laut eigener Aussage an nationale und internationale Unternehmen richtet.
Was die Website offenlässt
Die Seite veröffentlicht keine Stundensätze oder anderen Kostenmodelle. Es gibt keine Aussage dazu, wie die Kanzlei abrechnet oder welche Gebühren für ein erstes Gespräch anfallen. Die Website nennt auch keine anderen namentlichen Anwältinnen und Anwälte außer Isabel Höhener. Die Auswirkung des Gründer-Wechsels auf die zukünftige Ausrichtung der Kanzlei bleibt unklar. Es ist auch nicht gesagt, wer die Partnerschaft anführt oder ob die Kanzlei größer geworden ist.
Das Tourismusgeschaft und Bergrecht
Ein wichtiger Punkt: Das Tal Davos ist nicht nur für seinen Individualverkehr (Skifahrer) bekannt, sondern auch für große Institutionen und Konferenzen. Resorts, Tourismusunternehmen und Bergführergenosenschaften haben ihre Zentralen oder Mitglieder in dieser Region. Diese Betriebe haben routinemäßig Haftungsfragen zu klären: Sicherheit von Skiliften und Sesselbahnen (reguliert), Haftung von Skischulen und Bergführern (wenn ein Gast verletzt wird), Versicherung von Gästenunfällen, Transportlogistik. Eine Kanzlei, die in diesem speziellen Umfeld tätig ist, hat notwendig eine tiefe Kenntnis von diesen Fragen entwickelt, die eine Stadt-Kanzlei, die nur gelegentlich einen Skifahrer vertritt, nicht haben kann.
Mandantenkreis und Reichweite
Die Kanzlei versteht sich als Partner für Privatpersonen und nationale sowie internationale Unternehmen. Das bedeutet, dass Geschädigte aus dem In- und Ausland gleichermaßen betreut werden können. Für internationale Mandanten, etwa ausländische Touristen oder Unternehmen mit Schweizer Niederlassungen, ist es wertvoll, eine Kanzlei zu haben, die beide Seiten versteht: die Schweizer Rechtspraxis und die Belange von Personen, die nicht ortsansässig sind.
Die Standort-Wahl Davos ist strategisch: Die Region ist ein internationales Tourismusdestination und ein Ort für Wirtschaftskonferenzen. Damit liegt die Kanzlei genau dort, wo Geschädigte und potenzielle Mandanten (Tourismusunternehmen, Versicherungen, Bergbahnen) sich aufhalten.
Für wen diese Kanzlei passt
Skiunfallgeschädigte in der Region Davos oder Graubünden, sowie Mountain Guides, Skischulen und Skibetriebe, finden hier Expertise in ihren speziellen Haftungsfragen. Die Kombination aus wirtschaftlicher und gerichtlicher Erfahrung macht die Kanzlei auch für komplexe Verhandlungen und Prozesse geeignet. Die jüngste Zertifizierung von Höhener im Erbrecht bedeutet auch, dass die Kanzlei jetzt mehr Bandbreite bietet, besonders für älter werdende Clienten mit Vorsorge- und Erbfragen. Das gleiche gilt für internationale Mandanten, die in der Davos-Region tätig sind, da die Website erwähnt, dass die Kanzlei "internationale Unternehmen" berät.
Wer sehr weit weg von Davos wohnt und nur telefonische oder digitale Beratung sucht, sollte sich eher anderswo umschauen, da die Website kein Remote-Modell nennt. Auch wer vorab die Gebühren wissen möchte, muss die Kanzlei direkt kontaktieren.
Die Mitgliedschaft im Netzwerk Lexwork International kann zusätzlich für Mandanten interessant sein, deren Angelegenheit über die Schweizer Grenze hinausreicht, etwa wenn ein Unfall im Ausland Auswirkungen auf einen Schweizer Betrieb hat oder umgekehrt. Wer eine solche grenzüberschreitende Fragestellung hat, kann im Erstgespräch klären, ob und wie das Netzwerk im konkreten Fall hilft, statt es als gegeben vorauszusetzen.