Steiger Legal
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Die Kanzlei
Steiger Legal ist eine Einzelkanzlei in Zürich, geführt von Rechtsanwalt Martin Steiger. Sie nennt sich selbst die "Anwaltskanzlei für Recht im digitalen Raum" und konzentriert ihre ganze Arbeit auf vier miteinander verflochtene Rechtsgebiete: Datenschutzrecht, IT-Recht, Medienrecht und Immaterialgüterrecht. Das Spektrum reicht von der präventiven Beratung über die Gestaltung von Verträgen bis zur Vertretung in Streitigkeiten.
Wen man beizieht
Unternehmen und Organisationen, die ihre rechtlichen Risiken im digitalen Geschäftsbetrieb minimieren wollen, landen hier ebenso wie Privatpersonen, die Hilfe bei Persönlichkeitsverletzungen im Netz brauchen. Typische Mandate sind die Gestaltung von Datenschutzerklärungen, die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Im IT-Recht betreut die Kanzlei Fragen zu Cloud-Computing, Cybercrime, Datenschutz im Internet, E-Commerce und Software-Entwicklung. Der Schwerpunkt liegt darauf, dass rechtliche Anforderungen von Anfang an in die Geschäftsprozesse eingebaut werden, statt sie nachträglich zu korrigieren.
Medienrechtliche Mandate entstehen, wenn Unternehmen und Privatpersonen sich gegen Veröffentlichungen im Netz oder in klassischen Medien wehren müssen. Hier begleitet Steiger Legal die Betroffenen bei der Forderung nach Korrektur oder Löschung. Im Immaterialgüterrecht kümmert sich die Kanzlei um den Schutz von Ideen, Marken und Werken, etwa durch die Gestaltung von Lizenzverträgen oder die Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen. Auch die Abwehr unberechtigter Abmahnungen gehört zum Leistungsspektrum.
Das, was die Website nennt
Die Website listet die vier Rechtsgebiete unter der Rubrik "Kompetenzen" auf. Im Datenschutzrecht nennt sie explizit die Gestaltung von Datenschutzerklärungen und die Umsetzung der DSGVO und des DSG. Im IT-Recht wird der Bezug zu Cloud-Computing, Cybercrime, Datenschutz im Internet, E-Commerce und Software-Entwicklung hergestellt. Im Medienrecht handelt es sich laut Website um "Beratung, Begleitung und Vertretung insbesondere bei persönlichkeitsverletzenden oder sonstigen unerwünschten Veröffentlichungen in Medien sowie im Internet". Das Immaterialgüterrecht wird beschrieben als "Rechtlicher Schutz unter anderem von Ideen, Marken und Werken, beispielsweise durch die Gestaltung von Lizenzverträgen, die Durchsetzung von Ansprüchen aus Urheberrecht oder die Abwehr von unberechtigten Abmahnungen".
Martin Steiger ist nach eigener Darstellung auf der Website unter dem Namen und der E-Mail-Adresse martin.steiger@steigerlegal.ch erreichbar. Die Kanzlei sitzt in Zürich an der Florastrasse 1, 8008 Zürich, Schweiz. Die Telefonnummer lautet +41 44 533 13 60. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Steiger Legal sind nach eigener Darstellung im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen und Mitglied im Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) sowie im Zürcher Anwaltsverband (ZAV).
Die Website führt Publikationen auf, darunter eine regelmässig erscheinende Podcast-Reihe namens "Datenschutz-Plaudereien", in der aktuelle Themen rund um Datenschutz und digitale Technologie diskutiert werden. Martin Steiger veröffentlicht ausserdem regelmässig Beiträge zu Themen wie KI und deren regulatorische Anforderungen, Cybersecurity und Datenschutz. Diese Publikationstätigkeit deutet darauf hin, dass die Kanzlei sich mit den sich ständig ändernden rechtlichen Anforderungen im Bereich des digitalen Rechts auseinandersetzt.
Der Zuschnitt dieser Kanzlei
Steiger Legal ist eine Solo-Praxis ohne weiteres Personal, wie aus der Website ersichtlich wird. Das bedeutet, dass alle Mandate von Martin Steiger persönlich betreut werden. Der Vorteil einer solchen Struktur liegt in der persönlichen Kontinuität: der Mandant spricht immer mit derselben Person und hat in einem technischen oder regulatorischen Thema einen direkten Zugang zu derselben Expertise, ohne dass das Mandat intern weitergegeben wird. Der Nachteil ist, dass die verfügbare Kapazität begrenzt ist und dass bei grösseren oder sehr zeitaufwändigen Projekten möglicherweise spezialisierte Kooperationen notwendig sind. Ein Mandate kann auch nicht parallel bei mehreren Anwältinnen und Anwälten laufen, wenn die Spezialisten sich sonst absprechen müssen.
Die Kanzlei positioniert sich explizit im Bereich des "Recht im digitalen Raum", was bedeutet, dass sie sich auf solche Fragen konzentriert, die entstehen, wenn Menschen und Organisationen im Internet unterwegs sind, Daten verarbeiten, Software einsetzen oder ihre Inhalte online publizieren. Das ist ein scharf abgegrenztes Feld: eine Mandantin, die ein traditionelles Handelsunternehmen mit klassischen arbeitsrechtlichen Fragen hat, aber keine digitale Komponente, könnte bei dieser Kanzlei fehl am Platz sein. Wer aber Hilfe braucht, weil ein Datenschutzproblem gelöst werden muss, weil die Verarbeitung von Nutzerdaten rechtlich abgesichert werden soll, oder weil der Online-Shop rechtlich abgesichert werden soll, findet hier einen hochspezialisierten Ansprechpartner.
Die Website veröffentlicht keine Stundensätze, keine Kostenvorschüsse und keine Orientierungen für die Dauer einer Erstberatung. Die Kanzlei macht damit keine Aussage zur Kostenstruktur, was bei vielen Schweizer Anwältinnen und Anwälten üblich ist. Der Erstkontakt läuft über E-Mail oder Telefon, und der nächste Schritt wird dann in einem Gespräch festgelegt.
Martin Steiger hat sich ausserdem als Publizist in diesem Feld profiliert. Die Website zeigt eine aktive Publikationstätigkeit, die über die normale Mandatsarbeit hinausgeht. In der Podcast-Reihe "Datenschutz-Plaudereien" werden laufend aktuelle Themen diskutiert, etwa die Verwendung von KI-Tools in Kombination mit Datenschutzanforderungen oder neue regulatorische Entwicklungen. Beiträge auf der Website behandeln Fragen wie "Warum hat ChatGPT nicht Alarm geschlagen?" oder "Künstliche Intelligenz: Warum ein amerikanisches Start-up nach Deutschland geht". Das zeigt, dass die Kanzlei sich mit den Schnittstellen zwischen technologischer Innovation und Rechtssicherheit beschäftigt, und dass sie am Puls der digitalen Entwicklungen arbeitet.
Praktische Aspekte der Arbeit
Die Kanzlei nennt auf ihrer Website "Kompetenzen" statt "Dienstleistungen", was andeutet, dass sie nicht eine Reihe von aufgelösten Paketen anbietet, sondern eher tiefe Expertise in einer Materie nutzt, um jeweils die passende Lösung zu schaffen. Ein Mandat beginnt mit einem Gespräch, in dem die Anfrage geklärt wird. Dann wird entschieden, ob und wie die Kanzlei tätig wird. Bei komplexeren oder zeitaufwändigen Fragen kann die Kanzlei auch auf ein Netzwerk von Fachleuten in anderen Spezialgebieten zurückgreifen. Auf der Website findet sich kein Hinweis, dass die Kanzlei Fragen mit besonders schnellem Turnaround akzeptiert; das ist eher ein Zeichen dafür, dass es hier um gründliche Arbeit geht, nicht um Ad-hoc-Lösungen.
Die geografische Lage in Zürich macht die Kanzlei für alle erreichbar, die im Raum Zürich oder der Nordschweiz tätig sind. Für internationale Mandate kann die Kanzlei auf ihre eigenen Sprachkenntnisse und auf ein Netzwerk von Partnern zurückgreifen. Die Website ist auf Deutsch, was eine implizite Aussage ist: Die Mandanten sind deutschsprachig, und die Beratung ist auf diesem Niveau am besten auf Deutsch.
Für wen diese Kanzlei passt
Steiger Legal passt für Unternehmen, die ihre digitalen Prozesse von Anfang an rechtlich richtig aufsetzen wollen, nicht erst, wenn ein Problem entstanden ist. Sie passt auch für Privatpersonen und Organisationen, die gegen Veröffentlichungen im Netz vorgehen wollen, die ihre Persönlichkeit verletzen oder Geschäftsgeheimnisse offenlegen. Wer Fragen zum Schutz von Marken, Werken oder Ideen im Internet hat, findet hier eine spezialisierte Ansprechstelle. Die Kanzlei eignet sich auch für kleine und mittlere Unternehmen, die sich beim Aufbau ihrer E-Commerce-Plattformen oder ihrer Cloud-Lösungen rechtlich beraten lassen wollen, und die verstehen, dass Datenschutz und IT-Sicherheit nicht nachträglich beigefügt werden können.
Steiger Legal passt nicht für Mandate, die sich nicht um digitale Fragen drehen: Familienrecht, klassisches Strafrecht, Erbrecht oder Liegenschaftsrecht werden hier nicht bearbeitet. Die Kanzlei ist auch für solche Mandanten weniger geeignet, die ausführliche kostenfreie Vorgespräche suchen, oder die einen grösseren Kanzleiangebot mit mehreren Spezialisten bevorzugen. Wer ein erstes Gespräch sucht, ohne sich verbindlich zu erklären, sollte vorher fragen, welche Erwartungen die Kanzlei hat.