Brändli Rechtsanwälte AG

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Was die Kanzlei ist

Brändli Rechtsanwälte AG ist eine deutschsprachige Vollservice-Kanzlei mit einem ausgeprägten Schwerpunkt auf Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Sie haben sich auf die Durchsetzung von Geldforderungen und die Abwehr von Betreibungen spezialisiert und positionieren sich als Spezialistin für die Durchsetzung von Interessen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Das Inkasso von Forderungen und die Erfüllung von Verträgen zählen nach eigener Aussage zu ihren Kernkompetenzen. Die Kanzlei wirkt insbesondere bei Betreibungen und Konkursverfahren, wo ein umfassendes Verständnis der Verfahrensgesetze und der strategischen Optionen entscheidend ist. Sie betonen, dass die Selbsthilfe einem Gläubiger in der Schweiz grundsätzlich verboten ist und dass die Durchsetzung von Geldforderungen daher mittels staatlicher Gewalt im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz geregelt wird. Diese Spezialisierung zeigt, dass die Kanzlei beide Seiten des Verfahrens versteht, egal ob Sie als Gläubiger oder als Schuldner betroffen sind.

Wofür man sie beizieht

Wenn ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt und informelle Zahlungsaufforderungen fehlgeschlagen haben, führt oft kein Weg an einer Betreibung vorbei. Brändli Rechtsanwälte AG beraten Sie ausführlich, was es dabei zu beachten gilt, leiten das Betreibungsverfahren für Sie ein und unterstützen Sie auch beim nachfolgenden Rechtsöffnungsverfahren, falls der Schuldner Einspruch erhebt. Damit decken Sie die kritischen Phasen ab, in denen falsche strategische Entscheidungen teuer werden können.

Ihr Einsatzgebiet reicht aber über die klassische Gläubiger-Seite weit hinaus: Sie helfen auch Schuldnern, die sich zu Unrecht betrieben sehen und ihre Rechte verteidigen wollen. Falls Sie mit Ansprüchen konfrontiert sind, überprüfen Sie für die Mandanten, ob diese Forderungen überhaupt wirksam sind und ob sie Einspruch erheben können. Ein Gläubiger kann in der Schweiz eine Betreibung einleiten, ohne seine Forderung nachweisen zu müssen. Das bedeutet auch, dass die Gefahr eines ungerechtfertigten Betreibungsregistereintrages real ist. Ein Eintrag im Betreibungsregister kann erhebliche Folgen haben für die Bonität und die Kreditwürdigkeit. Hier greifen Brändli Rechtsanwälte ein, überprüfen die Forderung auf ihre Rechtmässigkeit und helfen bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie vertrauen dabei auf das Fachwissen und die Erfahrung der Kanzlei, um Mandanten vor ungerechtfertigten Einträgen zu bewahren.

Ein dritter Bereich sind Klagen im Kontext von Betreibungen. Paulianische Anfechtungsklagen dienen der Rückführung von entzogenen Vermögenswerten, etwa wenn Vermögen vor einer Pfändung versteckt wurde. Daneben helfen sie bei Widerspruchs-, Aussonderungs- oder Kollokationsklagen. Das Arrestverfahren ist ein weiterer Tätigkeitsbereich. Mit dem Arrest kann ein Gläubiger bestimmte Vermögenswerte seines Schuldners mit betreibungsrechtlichem Beschlag belegen, um eine Forderung zu sichern. Brändli Rechtsanwälte unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Arrestverfahren beratend und prozessierend. Das ist besonders wertvoll, weil das Arrestverfahren eigene Regeln hat, schnell gehen muss und strategisch geplant sein will, um wirksam zu sein. Eine falsch eingereichte Arrestbewilligung wird abgelehnt und kostet Zeit, die Sie nicht haben.

Der vierte Schwerpunkt ist das Konkursrecht. Wer im Konkurs Forderungen anmelden muss oder wer wissen will, wie lange ein Konkursverfahren dauert, findet hier Beratung. Nach ihrer Darstellung sind diese Fragen häufig gestellt. Die richtige Anmeldung von Forderungen im Konkurs ist technisch nicht trivial und kann erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn sie nicht korrekt erfolgt. Die Kanzlei bietet kompetente Beratung an und sagt auf der Website: "Vertrauen Sie auf uns, wir beraten Sie gerne." Beim Konkurs geht es oft um Rettung von Vermögen in einer belastenden Situation, daher ist gute Beratung besonders wichtig.

Belege von der Seite

Die Website nennt folgende Tätigkeitsgebiete im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht:

Betreibungsverfahren: "Bei schlechter Zahlungsmoral bleibt oft als letzte Wahl die Betreibung, um den Geldbetrag von Ihrem Schuldner zu erhalten." Die Kanzlei berät "ausführlich, was es alles zu beachten gilt", leitet "das Betreibungsverfahren für Sie ein und unterstützen Sie auch beim Rechtsöffnungsverfahren." Das ist eine praktische Abdeckung des gesamten Verfahrensablaufs von der Einleitung bis zur Fortsetzung.

Arrestverfahren: "Mit dem Arrest kann ein Gläubiger bestimmte Vermögenswerte seines Schuldners mit betreibungsrechtlichem Beschlag belegen. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um das Arrestverfahren beratend und prozessierend."

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche: "Falls Sie mit Ansprüchen konfrontiert sind, überprüfen wir für Sie, ob diese Forderungen überhaupt wirksam sind. Da jeder Gläubiger eine Betreibung einleiten kann, ohne seine Forderung nachweisen zu müssen, besteht hier die Gefahr eines ungerechtfertigten Betreibungsregistereintrages. Vertrauen Sie auf unser Fachwissen und unsere Erfahrung. Wir beraten und begleiten Sie gerne."

Klagen: "Ob Paulianische Anfechtungsklagen (Rückführung von entzogenen Vermögenswerten), Widerspruchs-, Aussonderungs- oder Kollokationsklagen: Wir stehen Ihnen auch hier mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung zur Verfügung und setzen uns konsequent für Sie und Ihre Anliegen ein."

Konkursrecht: Die Website stellt die Frage "Welche Forderungen muss ich im Konkurs anmelden? Wie lange dauert ein Konkursverfahren?" und betont, "Vertrauen Sie auf uns, wir beraten Sie gerne." Diese grundlegenden Fragen sind bei Konkursverfahren zentral und wirken sich direkt auf die Chancen aus, Vermögen zu retten.

Die Kanzlei gibt an, dass sie auch in anderen Rechtsgebieten tätig ist. Neben Schuldbetreibung sind auf der Website genannt: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Strassenverkehrsrecht und Vertragsrecht. Das zeigt ein breites Angebot, aber die Kernkompetenz bleibt Schuldbetreibung.

Was die Seite offenlässt

Brändli Rechtsanwälte AG veröffentlicht keine Stundensätze und keine Gebührenvereinbarungen. Wer mit konkreten Kosten rechnen muss oder eine Gebührenvereinbarung treffen will, erfährt dies nicht von der Website aus. Eine Liste der Gebühren pro Betreibungsschritt oder Stundenhonorar-Tarife sind nicht einsehbar. Die Anzahl der Anwältinnen und Anwälte ist nicht genannt, sodass Sie nicht sehen können, mit welcher Teamgrösse Sie rechnen. Der genaue Sitz der Kanzlei ist auf der Website nicht angegeben, nur dass Sie via Kontaktseite erreichbar sind. Auch Kontaktdaten wie Telefon oder E-Mail sind nicht auf dieser Unterseite vermerkt. Informationen über spezialisierte Fachanwaltstitel oder Zertifizierungen sind nicht genannt. Die Verfügbarkeit der Kanzlei oder ihre Öffnungszeiten sind nicht angegeben.

Für wen sie passt und für wen nicht

Diese Kanzlei ist richtig, wenn Sie als Gläubiger ein Betreibungsverfahren professionell leiten wollen und die gesamte Palette von der Vorbereitung bis zur Fortführung durchlaufen müssen. Sie ist auch geeignet, wenn Sie sich gegen eine Betreibung wehren müssen, die Sie für ungerechtfertigt halten. Wer Schulden in einem Konkursverfahren anmelden oder seine Positionen im Konkurs vertreten lassen möchte, findet hier eine Spezialistin. Für Anfragen zu Arbeitsrecht, Familienrecht oder anderen Gebieten finden Sie hier ebenfalls ein Angebot, aber der Schwerpunkt liegt klar auf Schuldbetreibung und Konkurs.

Nicht ideal ist diese Kanzlei, wenn Sie Tarife und Kosten vorher klar kennen wollen, da diese nicht veröffentlicht sind. Wer ohne vorherige Beratung genau wissen möchte, was eine Betreibung kostet, muss die Kanzlei direkt kontaktieren.

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