Schmid & Herrmann Rechtsanwälte

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Wer die Kanzlei ist

Schmid & Herrmann Rechtsanwälte ist eine spezialisierte Kanzlei an der Langen Gasse 90 in Basel, die sich auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht konzentriert. Das Team bezeichnet sich als "Haftpflicht- und Versicherungsrechts-Spezialisten" und richtet seine Tätigkeit gezielt an Geschädigte. Der Name Schmid & Herrmann verweist auf die Gründung durch Markus Schmid und Jan Herrmann, die Kanzlei ist aber heute ein Team aus mehreren Anwältinnen und Anwälten. Das Selbstverständnis der Kanzlei ist klar ausgesprochen: "Wir engagieren uns für die Durchsetzung von Haftpflicht- und Versicherungsansprüchen."

Die Kanzlei ist im wirtschaftlichen Zentrum der Stadt Basel ansässig, einer Region mit ausgeprägter Industrie und Pharmabranche. Diese Lage bedeutet regelmäßig mit Fällen von Betriebsunfällen, Berufserkrankungen und Fehlerfolgen zu tun zu haben, zudem mit typischen Verkehrsunfällen in einer Stadt mit großem Verkehrsaufkommen.

Wofür man sie beizieht

Diese Kanzlei ist Ansprechpartner für Menschen, die Opfer eines Unfalles geworden sind oder eine ärztliche Fehlbehandlung erlitten haben. Die Website nennt diese Fälle explizit: "Wir kümmern uns insbesondere um die Anliegen von Geschädigten, die Opfer eines Unfalles oder einer ärztlichen Fehlbehandlung geworden sind oder denen durch Dritte anderweitig Schaden zugefügt worden ist." Schmid & Herrmann unterstützen Geschädigte beim Durchsetzen von Ansprüchen gegen den Verantwortlichen oder dessen Versicherung.

Das Spektrum reicht über klassische Verkehrsunfälle hinaus. Wer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, ärztliche Fehler bei diagnostischen oder chirurgischen Eingriffen erleidet, oder auf andere Weise durch Dritte geschädigt wird (etwa Schlägerei, Sachbeschädigung mit Schädigungsfolge), hat hier einen erfahrenen Partner.

Das Team arbeitet nach einem klaren Prinzip. Die Website sagt: "Wir vertreten prinzipiell keine Versicherungsgesellschaften gegen Geschädigte und verfolgen frei jeglicher Bindung das Ziel, unseren Klientinnen und Klienten für den erlittenen Schaden Ersatz zu verschaffen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen." Das bedeutet, dass die Kanzlei nie beide Seiten gleichzeitig berät und dass Geschädigte keine geteilten Interessen oder Interessenskonflikte befürchten müssen.

Was die Website sagt

Die Kanzlei listet folgende Anwältinnen und Anwälte auf: Markus Schmid, Jan Herrmann, Deborah Büttel, Holger Hügel, François Schmid und Patrick Wagner (wobei die letzteren als Konsulenten aufgeführt werden). Das Team hat also mindestens zwei Kernpartner und eine Reihe von Mitarbeitern und Konsulenten. Die Website nennt keine Fachanwalt-Titel der einzelnen Personen und gibt auch keine Auskunft über Qualifikationen oder Schwerpunkte der Einzelnen. Erreichbar ist die Kanzlei unter +41 61 227 70 00 oder per E-Mail unter info@shanwaelte.ch.

Die Spezialisierung auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht wird durchgehend betont. Unfälle, ärztliche Fehlbehandlungen und sonstiger Schaden durch Dritte sind die genannten Tätigkeitsgebiete, und die Website bekräftigt den Anspruch, dass die Kanzlei diese Fälle "engagiert" verfolgt.

Kontakt und die Navigation der Website

Die Website ist schlicht aufgebaut: Die Hauptnavigation zeigt die Punkte Start, Anwälte, Dienstleistungen, Kontakt und Links, und dieselbe Struktur wiederholt sich in der Fusszeile. Der eigene Navigationspunkt „Links" deutet darauf hin, dass die Kanzlei externe Ressourcen oder Partnerseiten verlinkt, auch wenn die erfasste Seite nicht zeigt, welche das sind. Es gibt eine separate Seite „Dienstleistungen", die vermutlich die einzelnen Leistungsbereiche der Kanzlei im Detail beschreibt, deren Inhalt auf der Startseite selbst aber nicht wiedergegeben wird. Kontaktiert werden kann die Kanzlei telefonisch unter +41 61 227 70 00 oder per E-Mail an info@shanwaelte.ch. Ein Kontaktformular, eine Terminbuchung oder eine Angabe zu Bürozeiten sind auf der erfassten Seite nicht zu finden. Wer die Kanzlei kontaktieren will, muss also selbst zum Telefon oder zur E-Mail greifen, ohne vorher zu wissen, wie schnell eine Antwort kommt oder wer sich meldet.

Was die Website offenlässt

Die Seite veröffentlicht weder Stundensätze noch andere Kostenmodelle. Es gibt keine Aussage dazu, ob ein erstes Gespräch kostenlos ist, wie die Kanzlei abrechnet oder unter welchen Bedingungen sie ein Mandat übernimmt. Auch zur Erreichbarkeit, zu Öffnungszeiten oder zu Wartezeiten finden sich keine Hinweise. Referenzen oder Fallbeispiele werden nicht genannt. Die Website macht auch keine Aussage darüber, wie die Kanzlei strukturiert ist (ob es zwei Co-Partner gibt oder mehr) oder welche Rollen die Mitarbeiter haben.

Die Arzthaftung als Spezialschwerpunkt

Die ausdrückliche Erwähnung von ärztlichen Fehlbehandlungen auf der Website ist signifikant. Arzthaftungsfälle sind komplex: Sie erfordern Verständnis für medizinische Standards, Kausalitätsfragen (hat der Fehler die Verletzung verursacht oder wäre diese ohnehin eingetreten?), und den Austausch mit medizinischen Gutachtern. Dass Schmid & Herrmann dieses Feld explizit nennt, deutet auf Erfahrung in dieser Nische hin. Gleiches gilt für Verkehrsunfälle und Unfälle am Arbeitsplatz, die alle typische Szenarien sind, in denen Mandanten rechtliche Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Haftpflichtansprüche brauchen.

Ein geschädigter Patient hat oft schon Schwierigkeiten, einen Fehler überhaupt zu erkennen und zu dokumentieren. Ein spezialisierter Anwalt oder eine spezialisierte Anwältin können ihm helfen, die richtige Strategie zu wählen: Welche Gutachter sind neutral? Wie lautet der Stand der medizinischen Fachwelt? Welche Versicherung des Arztes ist zuständig? Diese Fragen verlangen tiefes Wissen, nicht nur eine breite Anwaltspraxis.

Die Unabhängigkeit als Geschäftsmodell

Ein sehr wichtiges Merkmal der Kanzlei ist ihre ausdrückliche Erklärung, niemals Versicherungsgesellschaften gegen Geschädigte zu vertreten. Das ist nicht selbstverständlich. Viele Kanzleien arbeiten auf beiden Seiten: Sie vertreten die Versicherung in Haftungsabwehr-Fällen und Geschädigte in anderen Fällen. Das führt zu potenziellen Interessenskonflikten und zu internen Kompromissen, die keiner Seite zugute kommen.

Schmid & Herrmann haben sich bewusst für die einseitige Ausrichtung entschieden. Das ist ein starkes Signal. Die Website sagt: "verfolgen frei jeglicher Bindung das Ziel". Diese Unabhängigkeitserklärung bedeutet, dass ein Geschädigter keine versteckten Verbindungen befürchten muss, keine Verhandlungsposition, wo die Kanzlei zweigleisig fährt, keine inneren Kompromisse zugunsten einer anderen Partei.

Für wen diese Kanzlei passt

Geschädigte in der Region Basel und Umgebung, die nach einem Unfall oder wegen eines Behandlungsfehlers rechtliche Unterstützung suchen, können hier Ansprechpartner finden. Die ausdrückliche Aussage, dass die Kanzlei Geschädigte vertritt und niemals Versicherungen gegen diese, macht klar, dass Mandanten hier auf der richtigen Seite stehen. Die Spezialisierung auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht bedeutet, dass das Team diese Materie täglich bearbeitet. Das Team ist klein genug, dass persönliche Betreuung plausibel ist, aber groß genug, dass mehrere Fälle parallel bearbeitet werden können.

Die Unabhängigkeit ist der zentrale Verkaufspoint. Wenn Schmid & Herrmann nur Geschädigte vertreten und nie Versicherungsgesellschaften, dann gibt es keine inneren Zweifel darüber, auf welcher Seite die Anwalts-Loyalität liegt. Das ist für Mandanten mit großen Schadensersatzforderungen beruhigend, besonders in umstrittenen Fällen, wo die Versicherung lange Widerstand leistet.

Für Versicherungsgesellschaften ist diese Kanzlei hingegen nicht tätig. Auch wer sehr weit von Basel entfernt wohnt und nur telefonische oder digitale Beratung sucht, sollte sich anders umschauen, da die Website keine Remote-Beratung nennt. Wer vorher wissen möchte, was die Beratung kostet, wird auf dieser Seite keine Antwort finden und muss direkt Kontakt aufnehmen.

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