Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner ist eine auf öffentliches Recht und Verwaltungsrecht spezialisierte Kanzlei mit geografischer Präsenz in mehreren Ländern. Der Schweizer Sitz liegt in Wollerau bei Zürich. Parallel dazu unterhält die Kanzlei Büros in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München. Diese Standortverteilung macht sie zu einer binationale deutsch-schweizerischen Kanzlei mit etablierter und strukturierter Präsenz in beiden Ländern. Die Website wird auf einer Schweizer Domain administriert und ist durchgehend in deutscher Sprache verfasst, was auf ein deutschsprachiges Klientel hindeutet.
Wann man sie beizieht
Diese Kanzlei adressiert Menschen und Institutionen, deren Konflikte mit Behörden vor Verwaltungsgerichten oder höheren Instanzen ausgefochten werden müssen. Ihr Profil zeigt einen klaren, wiederholten Schwerpunkt auf zwei spezialisierte Verfahrenstypen: die Studienplatzklage und die Prüfungsanfechtung. Das sind Nischenfälle, aber für Betroffene existenzielle Angelegenheiten.
Eine Studienplatzklage liegt vor, wenn jemand von einer Universität abgelehnt wird und die Ablehnung anfechtbar hält. Die Klage zielt darauf ab, einen Studienplatz gerichtlich durchzusetzen oder Zugang zu reglementarisch beschränkten Fächern zu erstreiten. Das Verfahren kann vor kantonalen Verwaltungsgerichten oder am Schweizer Bundesgericht stattfinden. Die Erfolgschancen sind begrenzt, denn Universitäten haben Autonomie in ihrer Zulassungsentscheidung, aber nicht null. Für wen das Leben davon abhängt, welches Fach er studiert, in welchem Semester er anfangen kann und an welchem Ort, ist eine Kanzlei, die explizit damit arbeitet, ein entscheidender Vorteil. Sie kennt die typischen Verfahrensschritte, die häufigen Ablehnungsgründe, die Gegenwehr der Universitäten, die Erfolgsquoten realistische, und wie man Beweise aufbaut.
Eine Prüfungsanfechtung ist verfahrenstechnisch ähnlich strukturiert: Der Absolvierte bestritt eine Prüfung, erhielt die Note seiner Meinung nach zu Unrecht, oder das Prüfungsverfahren verlief aus seiner Sicht nicht fair. Die Anfechtung wird zunächst administrativ beim Prüfungsamt eingereicht, kann dann vor Verwaltungsgericht landen, und im äußersten Fall vor dem Bundesgericht. Diese Verfahren erfordern spezialisiertes Wissen: Wann ist ein Prüfungsverfahren so ungerecht, dass eine Wiederholung zu erzwingen ist? Wann ist eine Note so offensichtlich fehlerhaft, dass ein Gericht eingreift? Nicht jeder Rechtsanwalt mit Verwaltungsrecht-Erfahrung hat diese Expertise.
Die Website ordnet ein zweites Rechtsgebiet prominent ein: Aufenthaltsrecht, unter das die Kanzlei konkret Namensänderungen, Beschwerde an das Bundesgericht und implizit Asylrecht subsumiert. Das verweist auf Ausländer und Ausländerinnen, deren Aufenthalts- oder Asylstatus angefochten wird, oder auf Personen, deren Residenzstatus einer verwaltungsrechtlichen Klärung bedarf.
Ein drittes Gebiet ist Europarecht und speziell Verfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das bedeutet: Diese Kanzlei bietet auch das an, was Menschen tun, wenn Schweizer oder deutsche Gerichte ihren Fall eindeutig verweigern oder Beschwerden beim Bundesgericht erfolglos waren. Der EGMR in Straßburg ist dann noch ein Ausweg, und hier hat diese Kanzlei nachgewiesene Erfahrung. Das ist nicht Standard und setzt internationales Verwaltungsrecht und Menschenrechtsrecht voraus.
Das Team und seine Qualifikationen
Die Website identifiziert unter dem Punkt "Team / Öffentliches Recht" mehrere Hierarchie-Ebenen. Die Gründer oder Partner sind: Dr. iur. Arne-Patrik Heinze LL.M., von dem die Website explizit vermerkt, dass er "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" ist, und Henning Heinze ohne weitere Titel. Ein Fachanwaltstitel ist ein deutsches und schweizerisches Qualifikationsmerkmal und setzt Spezialisierung, Fortbildung und mehrjährige einschlägige Erfahrung voraus. Dr. Heinze trägt zusätzlich den englischen Zusatz LL.M., was ein Masterstudium in Common-Law-Recht anzeigt, typischerweise an einer anglo-amerikanischen Universität.
Die Angestellten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind mehrfach namentlich aufgelistet: Christopher Heinze, Eda-Melis Lammert, Eileen Menne, Lena Elisabeth Telioridis, Sarah Looschen, Christopher Andresen, Maja Chwalczyk, Lukas Götzke und Paulina Steinwachs. Das sind neun Anwälte und Anwältinnen auf der Teamseite. Zusätzlich gibt es Of-Counsel-Positionen, besetzt von Dr. Gian Sandro Genna, Frank Schumacher und Nils Fock. Diese höhere Kategorie deutet auf externe Berater oder Seniorpartner ohne tägliche Operationen hin. Zusammen nennt die Website über zehn Fachpersonen mit Anwaltstitel.
Ein weiteres Merkmal ist die Erwähnung von wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf zwei Ebenen. Die erste Gruppe sind Volljuristinnen und Volljuristen "mit Befähigung zum Richteramt", was einen qualifizierten Status bedeutet: Diese Personen haben das volle Jurastudium absolviert und das Assessor-Examen bestanden. Die zweite Gruppe sind Diplomjuristen, Referendare und studentische Hilfskräfte. Das deutet darauf hin, dass die Kanzlei aktiv in der Ausbildung von Nachwuchs investiert und nicht nur als Anwaltspraxis funktioniert, sondern als Ausbildungsbetrieb.
Die Website hebt hervor, dass die Kanzlei publiziert und lehrt. Der Bereich "Erfolg & News, Publikationen und Lehre" ist prominent verlinkt und aufgelistet. Das bedeutet, dass nicht nur Prozesse geführt werden, sondern dass Kanzleimitglieder auch in der akademischen und fachlichen Diskussion des Verwaltungsrechts tätig sind, Urteile kommentieren, Artikel in Fachmagazinen veröffentlichen oder zur Fortbildung der Anwalts-Zunft beitragen. Das ist ein Plus für Mandanten, die Wert auf aktuelle Rechtsentwicklungen legen.
Was die Website offenlässt
Die Kanzlei veröffentlicht keine Gebühren, keine Stundensätze und keine beispielhaften Kostenvoranschläge. Wer erfahren möchte, welche Kosten auf ihn oder sie zukommen, muss sich direkt an die Kanzlei wenden und ein Gespräch führen. Das ist auf dem deutschsprachigen Anwaltsmarkt die Standardregel; Gebühren sind Verhandlungssache.
Die Arbeitssprachen sind nicht aufgelistet. Die Website läuft auf Deutsch, und alle Büros sind in deutschsprachigen Ländern oder deutschsprachigen Regionen. Ob die Kanzlei auch auf Englisch oder Französisch arbeitet oder verhandelt, wird nicht angegeben. Schweizer Mandanten, die gerne auf Französisch oder Englisch Anlaufstellen hätten, müssten explizit nachfragen, ob diese Sprachen angeboten werden.
Die Verfahrensgebiete sind bei breitem Fokus auf Verwaltungsrecht eindeutig benannt, aber eine zentrale Frage bleibt offen: Wie verteilt sich die Expertise praktisch auf die sechs Büros? Welche Anwälte und Anwältinnen sind aktiv in der Schweiz-Niederlassung in Wollerau tätig? Welche Verfahren werden vor Ort selbständig bearbeitet und verteidigt, und bei welchen müssen Fälle an die Kolleginnen und Kollegen in Deutschland weitergegeben werden? Das ist nicht transparent gemacht und ist vor einem Mandat sinnvoll zu klären.
Für wen diese Kanzlei passt und für wen nicht
Sie passt für jeden, der mit einem Behördenverfahren kämpft, das vor einem Verwaltungsgericht oder einem Appellhof ausgefochten werden muss. Sie passt optimal für Studierende, deren Universität sich weigert, sie zuzulassen oder auf einen späteren Termin verweist, oder deren Prüfung wiederholt werden soll. Sie passt auch für Ausländer und Ausländerinnen mit Aufenthaltsrechtsfragen, Asylverfahren oder Namensänderungen.
Sie passt nicht für Privatrechtsstreitigkeiten wie Erbrecht, Familienrecht oder kaufmännische Verträge. Auch für klassische Strafverteidigung in Schweizer Verfahren ist sie nicht die erste Adresse, wenn nur eine lokale Vertretung vor einem einzelnen Gericht nötig ist.
Für Fragen zu grenzüberschreitenden Verfahren oder zur Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist sie eine sinnvolle Wahl. Kontakt: (+41) 582 552 510 oder info@heinze-rechtsanwaelte.ch.