Bollag Advokatur & Notariat

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Die Kanzlei: Anwaltskanzlei und Notariat in einem

Bollag Advokatur & Notariat ist eine Anwaltskanzlei und ein Notariat mit Sitz in Zug (Unter Altstadt 10, 6302 Zug). Die Besonderheit ist die Kombination aus Anwaltstätigkeit und notarieller Funktion unter einem Dach. Das ist nicht die Standardstruktur in der Schweiz, sondern eine spezialisierte Integration, die der Mandant nutzen kann.

Die beiden Partner sind Dr. iur. Jacob Bollag (Rechtsanwalt) und Christian Blättler (Rechtsanwalt und Notar). Jacob Bollag führt die Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt auf Beratung. Christian Blättler kombiniert Anwaltstätigkeit mit notarieller Funktion. Ein Notar ist ein öffentlicher Amtsträger (angestellt vom Kanton), der Verträge beurkundet und damit beglaubigt. Das bedeutet: Ein Mandant kann einen Ehevertrag oder ein Testament mit dem Anwalt beraten und danach sofort mit demselben Partner zur Beurkundung gehen, ohne einen separaten Notar zu besuchen oder lange auf einen Termin zu warten.

Die Website formuliert das Versprechen klar: "Dank der Kombination von Anwaltskanzlei und Notariat in Zug können wir unseren Klienten ein allumfassendes und kosteneffizientes Dienstleistungsangebot im Ehe- und Erbrecht sowie in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen anbieten." Das ist ein Service-Versprechen mit zwei Dimensionen: allumfassend (von Beratung bis Beurkundung in einer Hand) und kosteneffizient (keine Doppelarbeit, keine Wechsel zwischen Anwalts- und Notariatslawese).

Erbrecht als erstes Dienstleistungsfeld

Das Erbrecht steht an erster Stelle der Dienstleistungen und wird konkret beschrieben: "Als Anwälte und Notare in Zug begleiten wir Sie von der auf Ihre Bedürfnisse angepassten Erstellung bis zur Beurkundung eines Testaments, Ehevertrags und/oder Erbvertrags. Bei Bedarf übernehmen wir ebenfalls Mandate zur Willensvollstreckung."

Das sind vier konkrete Services:

Testament: Das häufigste Dispositionsinstrument. Wer Testament machen will, kann bei Bollag die ganze Arbeit abwickeln: Beratung (wie viel kriegen die Kinder? wie wird die Ehegattin absichert? Steuerfragen? Nachlassabwicklung einfach oder kompliziert?), dann die Beurkundung durch Christian Blättler. Die "auf Ihre Bedürfnisse angepasste Erstellung" bedeutet nicht ein Standardformular-Testament, sondern individualisierte Beratung. Ein Unternehmer will das Unternehmen an einen spezifischen Nachfolger geben. Ein Single will sein Vermögen dem Pflegering hinterlassen. Ein Paar will, dass der überlebende Partner alles kriegt, die Kinder aber erst nach dessen Tod. Bollag würde diese Einzelfragen klären und das Testament danach gestalten.

Ehevertrag: Ein Ehevertrag regelt, wie Vermögen zwischen Eheleuten aufgeteilt wird, besonders wichtig bei Vermögen vor der Ehe (eine bringt ein Unternehmen mit, der andere Immobilien), bei Unternehmertum oder bei grossem Vermögen. Ein Ehevertrag kann auch Erb- und Pflichtteilfragen regeln: "Wenn ich sterbe, bekommt mein Partner X statt seines gesetzlichen Erbteils."

Erbvertrag: Ein bindender Vertrag zwischen Erblasser und Erben (oder dem Erben), der nicht mehr einseitig geändert werden kann. Das ist für Familienunternehmen wichtig oder für Fälle, in denen die Nachfolge gesichert sein soll. Ein Familienunternehmer könnte mit seinem designierten Nachfolger (nicht unbedingt ein Kind) einen Erbvertrag schliessen, um die Übergabe zu sichern und zu binden.

Willensvollstreckung: Ein Mandant kann Bollag beauftragen, den Nachlass nach seinem Tod abzuwickeln. Das bedeutet: Nach dem Todesfall kümmert sich die Kanzlei um die Inventarisierung (was gehört zum Nachlass?), die Schuldenregelung (wer kriegt Gläubigerforderungen), Gläubieransprüche (muss der Nachlass Schulden zahlen?), die Erbschaftsteilung unter den Erben (wer kriegt wie viel?). Das ist eine praktische Dienstleistung: Der Mandant ist beruhigt, dass jemand Vertrautes die Nachlassabwicklung macht, nicht drei verschiedene Erben, die streiten.

Die Website sagt "auf Ihre Bedürfnisse angepasste Erstellung". Das bedeutet nicht ein Standarformular-Testament, sondern individualisierte Beratung mit Anwalt.

Gesellschaftsrecht: Gründung, Umwandlung, Streit

Das Gesellschaftsrecht ist das zweite Schwerpunktfeld. Die Website beschreibt konkret: "Sind Sie dabei, eine Gesellschaft zu gründen oder benötigen Sie Hilfe bei der Ausgestaltung von Verträgen oder strukturellen Änderungen in Ihrer Gesellschaft? Sie möchten eine GmbH in eine AG umwandeln und suchen einen effizienten Anwalt in Zug, der Sie nicht nur beraten sondern als Notar auch gleich die Beurkundungen durchführen kann? Gerne unterstützen wir Sie."

Das zeigt ein häufiges Szenario: Ein Unternehmer hat eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einfach zu gründen) und will wachsen. Eine AG (Aktiengesellschaft, mehr Flexibilität bei Kapitalerhöhung) ist die nächste Stufe. Bollag begleitet diese Umwandlung von der Beratung (ist es sinnvoll? Was sind die Vor- und Nachteile?) bis zur Beurkundung (die Beurkundung ändert die Rechtsform, muss vom Notar erfolgen). Das ist ein konkreter Service, der bei einer integrierten Kanzlei/Notariat kostengünstiger und zeiteffizienter ist als bei separater Anwalts- und Notariatstätigkeit.

Die Website erwähnt auch: "Angelegenheiten im Zusammenhang mit Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ziehen weitreichende Konsequenzen nach sich und verlangen oft schnelles Handeln. Unsere Anwälte in Zug sind für Sie da und helfen Ihnen die richtigen Schritte zu unternehmen." Das bedeutet: Wenn ein Mandant zahlungsunfähig ist oder von Gläubigern geklagt wird, kann Bollag eintreten und die Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren begleiten. Das ist oft zeitkritisch und braucht schnelle Reaktion.

Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht

Nach Erbrecht und Gesellschaftsrecht nennt Bollag fünf weitere Gebiete:

Familienrecht: "Kontaktieren Sie uns für eine Beratung oder Vertretung in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten wie insbesondere Scheidungen, Verfahren vor der KESB oder dem Erstellen von Vorsorgeverträgen, Patientenverfügungen oder Eheverträgen." (KESB = Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, zuständig für Schutzmassnahmen, Entmündigung, Elternrecht etc.)

Arbeitsrecht: Kündigung, Diskriminierung, Arbeitsvertrag, Konkurrenzverbote, Zeugnis, Überstunden, Arbeitsunfall, Lohn.

Mietrecht: Mietvertrag, Kündigung, Streits zwischen Mieter und Vermieter, Kaution, Renovationsverpflichtungen.

Vertragsrecht: Werkverträge, Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Überprüfung von Vertragsentwürfen, Vertragsverhandlungen.

Notariat: "Von der Beratung bis zur Beurkundung von Vorsorgeaufträgen, Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten". Die Notariatsfunktion ist parallel zu den Anwaltstätigkeiten erwähnt, was zeigt, dass Bollag routinemässig Beurkundungen macht.

Diese breite Palette zeigt, dass Bollag nicht nur Erbrechtler ist, sondern ein Vollservice-Angebot für Privatpersonen und kleine bis mittlere Unternehmungen anbietet.

Was die Website offenlässt

Die Website nennt keine Stundensätze und keine Pauschalhonorare. Trotz des Service-Versprechens "kosteneffizient" gibt es keine Zahlen, die ein Mandant vorher kalkulieren könnte.

Es wird nicht gesagt, wer noch in der Kanzlei arbeitet ausser den beiden genannten Partnern. Die Website erwähnt "unser Team aus erfahrenen Anwälten und Notaren", aber die Namen fehlen.

Es wird nicht gesagt, in welchen Sprachen die Kanzlei berät. Nur Deutsch ist sichtbar, aber nicht belegt.

Keine Fachanwälte (SAV-Titel) werden genannt.

Für wen Bollag passt

Bollag passt für Zug-Mandanten und solche im Kanton Zug, die Testament, Ehevertrag oder Erbvertrag brauchen und die Beurkundung sofort in der Kanzlei haben wollen, ohne zu einem separaten Notar zu müssen. Sie passt besonders für kleine Unternehmer mit GmbH, die in eine AG wachsen wollen. Sie passt für Mandanten, denen die Kombination aus Anwalt und Notar unter einem Dach wichtig ist (Zeitersparnis, konsistente Beratung, keine Weitergabe des Falles).

Nicht geeignet ist Bollag für Mandanten, die transparente Kostenrahmen brauchen oder die vor Erstkontakt alle Optionen online vergleichen wollen. Auch internationale oder sehr komplexe Vermögensstrukturen könnten bei grösseren Kanzleien besser aufgehoben sein.

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