Nachlasspartner AG
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Wer ist Nachlasspartner AG
Nachlasspartner AG sitzt in St. Gallen und ist spezialisiert auf Erbschaft und Nachlass. Die Website beschreibt das Angebot so: "Eine Erbschaftsberatung schafft Klarheit über Möglichkeiten zur Vererbung und Absicherung der Liebsten nach dem Todesfall. Als Anwalt für Erbrecht in St. Gallen beraten, unterstützen und vertreten wir Sie umfassend in diesem Bereich."
Das ist eine klare Spezialisierung, nicht Breite.
Das Angebot
Die Navigation auf der Website zeigt diese Kategorien unter "Erbschaftsberatung":
- Erbrecht
- Todesfall
- Testament
- Erbvertrag
- Willensvollstreckung (executor services)
- Vorsorgeauftrag (power of attorney)
- Patientenverfügung (advance directive)
- Konkubinatsvertrag (cohabitation agreement)
Das sind neun Kategorien, alle innerhalb des Erbrechts und der Vermögensplanung.
Die Eigenschaft: was sie auszeichnet
Die Website listet explizit auf:
- "unabhängig" (independent)
- "diskret" (discreet)
- "vertrauensvoll" (trustworthy)
- "spezialisiert" (specialized)
Das ist eine Positioning gegen Allrounder-Kanzleien.
Nachlassplanung: warum sie wichtig ist
Nachlasspartner erklärt auf der Website: "Es gibt verschiedene Beweggründe, sich rechtzeitig um das zu kümmern, was man einmal hinterlässt. Dies können Ereignisse im Leben oder spezielle Wünsche sein. Das zentrale Element dabei ist, dass man Eigenverantwortung übernehmen und selbst gestalten möchte."
"WENN SIE SICH AKTIV DARUM KÜMMERN, KÖNNEN SIE ÜBER EINEN GROSSEN TEIL IHRES NACHLASSES NACH IHREN WÜNSCHEN VERFÜGEN."
Das ist an Anfänger gerichtet, die nicht wissen, warum sie einen Erbrechtsanwalt brauchen.
Wer braucht einen Erbrechtsanwalt?
Die Website gibt eine direkte Antwort: "Unsere Erfahrung zeigt, dass die gesetzliche Regelung, sie kommt zur Anwendung, wenn man nichts selbst bestimmt, selten die Situation abbildet, die gewünscht ist. In den allermeisten Fällen ist eine frühzeitige Nachlassplanung und Nachlassberatung in Zusammenarbeit mit einem Erbrechtsanwalt sinnvoll."
Dann folgen Szenarien, die Grund für eine Regelung sind:
- "Ich möchte meine Partnerin finanziell so weit wie möglich absichern."
- "Unsere Kinder sollen erst erben, wenn wir beide verstorben sind."
- "Ich möchte selbst bestimmen, wer in welcher Art für mich handelt, wenn ich urteilsunfähig bin."
- "Wir haben keine Nachkommen."
- "Ich möchte in einem medizinischen Notfall nur lebenserhaltende Massnahmen erhalten, wenn die Aussicht auf eine Heilung realistisch ist."
- "Wir möchten unseren Patenkindern bei unserem Tod etwas vererben."
- "Unser Vermögen soll nicht an unsere gesetzlichen Erben fallen."
- "Meine Erbteilung soll ein unabhängiger Willensvollstrecker durchführen."
- "Ich habe konkrete Wünsche, wie ich mein Vermögen weitergeben möchte."
Das sind konkrete Gründe, nicht Werbung.
Meistbegünstigung und Partnerschaft
Die Website widmet sich einem Thema: "Meistbegünstigung, wenn ich meine Partnerin bzw. meinen Partner finanziell absichern möchte. Die Mehrheit unserer Kunden hat sehr klare Vorstellungen, was sie mit ihrer Nachlassplanung erreichen möchte. Das Ziel ist mehrheitlich die finanzielle Absicherung der Ehefrau / des Ehemanns oder des überlebenden Partners, wenn eine / einer der beiden verstirbt."
Das zeigt, dass das häufigste Szenario ein Ehepaar ist, das den überlebenden Partner absichern will. Das ist relevant zu wissen, denn es zeigt den Fokus der Kanzlei.
Lebensereignisse als Anlass
Die Website nennt "Meilensteine" als Anlass, die erbrechtliche Situation zu überprüfen:
- "Heirat oder eingetragene Partnerschaft"
- "Konkubinat"
- "Patchworkfamilie"
- "Schenkung"
- "Altersehe"
- "Geburt von Kindern"
- "Erwerb Wohneigentum"
- "Erhalt Erbschaft"
- "Pension"
Das ist eine praktische Liste für Klientinnen und Klienten, die nicht wissen, wann die Zeit reif ist, einen Anwalt zu konsultieren.
Die Dienstleistungen
Nachlasspartner beschreibt sein Angebot in fünf Schritten:
"Systematische Beratung zum Erbrecht durch einen Anwalt. In persönlichen Gesprächen analysieren wir, als Ihr Erbrecht Anwalt, zusammen Ihre güter- und erbrechtliche Situation und erarbeiten die Lösungen, die für Ihre Ziele und Wünsche passend sind."
"Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeauftrag). Mit dem Vorsorgeauftrag regelt man selbstbestimmt, wer bei Eintritt einer vorübergehenden oder endgültigen Urteilsunfähigkeit (beispielsweise nach einem Unfall oder infolge einer Demenz) anstelle eines ansonsten von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingesetzten Beistands in einzelnen oder allen Bereichen Entscheidungen treffen soll."
"Konkubinatsvertrag. Ob im Alter oder auch in jüngeren Jahren, das Zusammenleben ohne Heirat ist eine oft gewählte Form. Es empfiehlt sich, im Rahmen einer vorhergehenden Beratung, gewisse Punkte verbindlich zu regeln, damit eine mögliche Auflösung des Konkubinats sowie erbrechtliche Fragen einfacher abgewickelt werden können."
"Testament / Erbvertrag. Das zentrale Element einer Nachlassplanung ist die sogenannte Verfügung von Todes wegen, also das Testament oder der Erbvertrag. Da es unzählige Möglichkeiten gibt, abweichend von der oder zusätzlich zur gesetzlichen Regelung die eigenen Wünsche umzusetzen, ist eine Prüfung der Situation und die konkrete Regelung unabdingbar."
"Ehevertrag. Auch ehevertraglich kann man im Hinblick auf den Nachlass einige Optimierungen vornehmen, indem man beispielsweise den Güterstand ändert oder innerhalb des Güterstandes die finanziellen Folgen der Auflösung der Ehe durch einen Todesfall anpasst."
"Willensvollstreckung. Wenn man die eigenen Erben nicht mit der Teilung des Nachlasses belasten möchte..." (The text is cut off in the source.)
Das ist ein strukturiertes Angebot, das klar macht, was die Kanzlei anbietet.
NachlassFokus: Blog oder Publikationen
Die Website hat eine Rubrik "NachlassFokus" mit Wissensbeiträgen:
- "Was geschieht mit meinem Haustier, wenn ich versterbe?" (10. Juni, kein Jahr genannt)
- "Die NZZ berichtet über Nachlassplanung in Patchworkfamilien, mit unserer Expertise. Wir durften einem Journalisten der NZZ zum Thema 'Nachlassplanung in Patchworkfamilien' beratend zur Seite stehen." (5. Aug. 2025)
Das zeigt, dass die Kanzlei in Medien zitiert wird und aktiv Publizität sucht.
Was die Website offenlässt
Die Website nennt keine Namen von Anwältinnen und Anwälten oder deren Qualifikationen. Es ist nicht klar, wer in der Kanzlei arbeitet oder wie viele Personen dort tätig sind.
Es werden keine Gebühren genannt, keine Gebührentarife, keine Spanne. Die Kanzlei veröffentlicht keine Stundensätze.
Es wird nicht genannt, wie lange eine typische Nachlassberatung dauert oder wie lange die Bearbeitung eines Nachlasses nach einem Todesfall dauert.
Es wird nicht angegeben, welche speziellen Qualifikationen die Anwältinnen und Anwälte haben (z.B. Fachanwaltstitel).
Es wird nicht genannt, wie viel Erfahrung die Kanzlei hat oder seit wann sie besteht.
Interessantes Detail: Haustiere
Das Thema "Was geschieht mit meinem Haustier, wenn ich versterbe?" ist ungewöhnlich für eine Erbrechts-Website. Es deutet darauf hin, dass die Kanzlei nicht nur juristische, sondern auch praktische, emotionale Themen der Nachlassplanung adressiert.
Für wen Nachlasspartner passt
Nachlasspartner passt für Klientinnen und Klienten in St. Gallen oder Umgebung, die sich spezialisiert auf Erbrecht orientieren wollen. Die Website ist didaktisch und adressiert Anfängerinnen und Anfänger, die nicht wissen, warum sie einen Anwalt brauchen.
Die Spezialisierung auf Nachlassplanung (nicht Streit, nicht Gerichtsverfahren) deutet darauf hin, dass die Kanzlei präventiv arbeitet, nicht reaktiv. Das ist für Menschen, die ihre Angelegenheiten frühzeitig ordnen wollen, wertvoll.
Die Erwähnung von Konkubinaten und Patchworkfamilien zeigt Sensibilität für moderne Lebensmodelle, nicht nur traditionelle Familien.
Wer nach Kosten, Teamgröße oder speziellen Fachanwaltstitel fragt, wird vorab Information einholen müssen.