Pilatushof AG

Zum Bewerten auf einen Stern tippen

Was die Kanzlei ist

Die Pilatushof AG ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Luzern, die sich auf Familienrecht und Steuerfragen spezialisiert hat. Gegründet von zwei Rechtsanwältinnen, Antigona Vishaj (MLaw) und Lena Weichselgartner, begleitet die Kanzlei kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen seit über zehn Jahren in Rechts- und Steuerfragen. Das Profil ist klar und langfristig: nicht auf Einzelfälle ausgerichtet, sondern auf dauerhafte Mandatsbeziehungen mit einem verlässlichen Team.

Wofür man sie beizieht

Die Pilatushof AG arbeitet schwerpunktmäßig in Scheidungs- und Trennungsverfahren. Für viele Menschen ist das Ende einer Ehe ein emotional belastender Prozess, der zugleich finanzielle Fragen aufwirft: die Zuteilung einer Wohnung, Unterhaltsbeiträge für Kinder und die Regelung des Vermögens. Die Website sagt: "Wir helfen Ihnen, soweit möglich, eine einvernehmliche Regelung zu finden. Selbstverständlich gibt es aber auch Fälle, bei denen die Vorstellungen der Parteien über die Folgen einer Scheidung oder Trennung weit auseinander gehen können. Hier begleiten wir Sie in den prozessualen Verfahren."

Das ist eine praktische Zweiteilung. Zuerst wird versucht, eine Einigung zu erreichen. Scheitert das, vertritt die Kanzlei den Mandanten vor Gericht. Diese Philosophie beschreibt einen Ansatz, der Konflikte zunächst durch Mediation zu lösen versucht und nur bei Eskalation das prozessuale Verfahren nutzt.

Die Website erklärt die zwei rechtlichen Scheidungswege im Detail. Der erste ist die Scheidung auf gemeinsames Begehren: Können sich die Ehegatten vollständig einigen, reichen sie gemeinsam ein Scheidungsbegehren beim Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten ein. Das Gericht fordert dann einen Kostenvorschuss, verlangt möglicherweise zusätzliche Unterlagen und lädt die Parteien zur Anhörung vor. Bei der Anhörung prüft das Gericht, ob die Vereinbarung auf freiem Willen und reiflicher Überlegung beruht. Entspricht sie den gesetzlichen Vorschriften, spricht das Gericht die Scheidung aus und genehmigt die Vereinbarung. Diese Form ist kostengünstiger und schneller.

Der zweite Weg ist die Scheidungsklage. Ein Ehegatte kann beim Gericht die Scheidung verlangen, wenn die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben. Diese Klage kann auch gegen den Willen des anderen erfolgen und muss nicht zwingend begründet werden. Die Scheidungsklage muss jedoch Rechtsbegehren zur Scheidung selbst, zu vermögensrechtlichen Fragen und zu Kinderbelangen enthalten. Ein Kostenvorschuss wird verlangt, die Parteien werden zur Einigungsverhandlung vorgeladen. Scheitert die Einigung, folgen Rechtsschriftenwechsel und Verhandlungen. Diese Form erfordert mehr Zeit und Ressourcen.

Ein wesentlicher Teil der Arbeit befasst sich mit Kindesunterhalt. Die Website erklärt, dass der Kindesunterhalt aus drei Komponenten besteht: Naturalunterhalt (Pflege und Erziehung), Barunterhalt (finanzielle Unterstützung) und Betreuungsunterhalt. Der Barunterhalt beinhaltet direkte Kinderkosten wie Grundbetrag, Wohnkostenanteil, Krankenkassenprämie und Fremdbetreuungskosten. Der Betreuungsunterhalt wird nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichts nach der Lebenshaltungskosten-Methode berechnet. Diese Methode umfasst die Lebenshaltungskosten der betreuenden Person, soweit diese wegen Kinderbetreuung nicht selbst dafür aufkommen kann. Das ist eine komplexe Berechnung, die sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt.

Die Website behandelt auch die alternierende Obhut nach Trennung oder Scheidung. Das ist ein Betreuungskonzept, bei dem das Kind neben dem vierzehntäglichen Wochenendbesuchsrecht mindestens einen zusätzlichen Betreuungstag mit Übernachtung pro Woche beim anderen Elternteil hat. Das Gericht prüft die konkreten Umstände und berücksichtigt mehrere Kriterien: die Erziehungsfähigkeit der Eltern, ihre Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, die geografische Situation und die Stabilität der bisherigen Regelung. Auch die finanziellen Mittel der Eltern müssen eine alternierende Obhut erlauben.

Belege von der Seite

Die Website nennt mehrere spezialisierte Bereiche. Im Familienrecht arbeitet die Kanzlei bei Scheidungen und Trennungen, bei Unterhaltsfragen und bei Kinderbelangen. Die Website sagt: "Scheidungsanwälte bei Trennung und Scheidung", ein klares Signal des Schwerpunkts. Der Blog behandelt konkrete Fragen wie "Familienwohnung nach Trennung oder Scheidung: Wer darf bleiben?", "Unterhalt für volljährige Kinder: Wie lange gilt die Unterhaltspflicht der Eltern?", "Kindesunterhalt bei Trennung oder Scheidung: Was ist im Unterhaltsbeitrag enthalten und was zählt zu ausserordentlichen Kosten?", "Unterhaltsberechnung bei Scheidung", "Teilung der beruflichen Vorsorge bei Scheidung" und "Unterhaltspflicht gegenüber Kindern: Wie lange sind Eltern zahlungspflichtig?". Diese Artikel zeigen, dass die Kanzlei sich mit praktischen Details auseinandersetzt.

Neben dem Familienrecht nennt die Website weitere Spezialisierungen: Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Unternehmensnachfolge und Strafrecht. Besonders hervorzuheben ist das Steuerspektrum: Die Website sagt "Buchführung, Steuern und Recht: Umfassende Begleitung unserer Kunden". Das bedeutet, dass die Kanzlei nicht nur rechtliche Beratung gibt, sondern auch Buchhaltung und Steuerberatung übernimmt. Das ist ein integriertes Angebot für KMUs. Für einen Unternehmer, dessen Scheidung auch Vermögensstrukturen betrifft, ist dies ein großer Vorteil.

Im Arbeitsrecht sagt die Website "Bei arbeitsrechtlichen Konflikten oder Missverständnissen…". Im Vertragsrecht heißt es "In unserem Alltag schliessen wir, oftmals unbewusst, eine Vielzahl von Verträgen". Im Mietrecht wird gesagt "Die Anwälte für Mietrecht der Kanzlei Pilatushof beraten und vertreten bei…". Im Gesellschaftsrecht: "Eine Gesellschaft ist von der Gründung bis zum Verkauf oder der Liquidation…". Im Steuerrecht: "Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung oder einer…". Im Bereich Unternehmensnachfolge: "Das eigene Familienunternehmen oder KMU ist oftmals ein…".

Antigona Vishaj trägt den Grad MLaw und ist Rechtsanwältin. Lena Weichselgartner wird als Rechtsanwältin bezeichnet. Die Kanzlei begleitet "KMUs und Privatpersonen seit über zehn Jahren in Rechts- und Steuerfragen".

Was die Seite offenlässt

Die Website veröffentlicht keine Stundensätze und keine Gebührenmodelle. Sie sagt nicht, ob die Kanzlei nach Stundensätzen, Pauschalhonoraren oder Kostenbudgets arbeitet. Das ist Schweizer Standard, aber für einen Mandanten, der sein Kostenrisiko kennen möchte, bleibt diese Frage offen.

Die Website sagt nicht, wie lange ein typisches Scheidungsmandat dauert. Sie nennt keine durchschnittlichen Kosten für eine einvernehmliche oder strittige Scheidung. Sie gibt keine Auskunft über Erfolgsquoten bei umstrittenen Verfahren.

Die Website erwähnt keine Sprachen, in denen die Kanzlei arbeitet. Sie nennt nur Luzern als Standort. Es ist unklar, ob die Kanzlei Mandanten aus anderen Kantonen wie Bern oder Zürich annimmt. Die Website gibt keine Informationen über Erreichbarkeit oder Verfügbarkeit für dringende Fälle.

Für wen sie passt und für wen nicht

Die Pilatushof AG passt für Privatpersonen und kleine Unternehmer in der Zentralschweiz, die sich durch eine Scheidung oder Trennung begleiten lassen möchten. Sie passt für Fälle, bei denen eine einvernehmliche Lösung angestrebt wird. Sie passt auch für Unternehmer, bei denen Scheidung und Steuerberatung zusammenhängen. Sie passt für Mandanten, die sachliche, fachkundige Beratung ohne aggressive Rhetorik bevorzugen.

Sie passt weniger für Mandanten in anderen Kantonen, falls die Kanzlei sich räumlich beschränkt. Sie passt nicht für Mandanten, die vor Vertragsabschluss genaue Gebühren kennen möchten. Sie passt auch nicht für sehr große, internationale Scheidungsfälle mit Vermögenswerten in mehreren Ländern, wo eine Großkanzlei besser ausgestattet wäre.

Mehr aus Familienrecht

Alle ansehen