rechtsanwälte.og42
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Die Kanzlei
Rechtsanwälte.og42 sitzt an der Adresse Oberer Graben 42 in St. Gallen und präsentiert sich als multidisziplinäre Anwaltskanzlei mit ausgeprägtem Schwerpunkt auf Familienrecht. Die Website ist deutschsprachig und strukturiert ihre Angebote nach verschiedenen Rechtsgebieten: Unternehmensrecht, Vorsorgerecht und Erbrecht, Familienrecht, Bau- und Umweltrecht, Strafverteidigung, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht und öffentliches Recht. Die Kanzlei ist im Anwaltsregister eingetragen und Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes. Sie erreicht ihre Klienten unter der Telefonnummer +41 71 227 80 80 oder per E-Mail unter info@og42.ch. Der Standort in der Altstadt von St. Gallen ist zentral und gut erreichbar mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wofür man sie beizieht
Die Familienrechtsseite von og42 ist detailliert und systematisch aufgebaut. Die Kanzlei unterscheidet klar zwischen zwei Pfaden: einvernehmliche Lösungen und streitige Verfahren. Bei einvernehmlicher Trennung oder Scheidung berät og42 beim Ausarbeiten von Vereinbarungen, die beide Partner akzeptieren. Bei streitigen Eheschutz- oder Scheidungsprozessen vertritt die Kanzlei eine Partei vor Gericht und verteidigt deren Interessen gegenüber dem oder der anderen. Die Website betont ausdrücklich: "In emotional schwierigen Umständen, welche oft mit einer Scheidung oder Trennung einhergehen, unterstützen wir Sie mit der nötigen Ruhe und Weitsicht."
Das Leistungsspektrum ist umfassend. Wer sich trennt oder scheidet, muss mehrere Fragen parallel klären: Wer betreut die Kinder nach der Trennung hauptsächlich? Welche Besuchszeiten hat der andere Elternteil? Wie sieht die finanzielle Regelung aus, besonders bei Kinderunterhalt, ehelichem Unterhalt oder nachehelichem Unterhalt? Was wird mit dem gemeinsamen Vermögen geteilt, insbesondere bei Immobilien oder anderen Vermögenswerten? Wie wird die Pensionskasse aufgeteilt? Og42 behandelt alle diese Fragen in einem integrierten Ansatz.
Präventiv bietet og42 auch Ehe- und Erbverträge an, mit "inhaltlicher Ausarbeitung und notarieller Beurkundung". Das bedeutet: Die Kanzlei hilft nicht nur bei Krisen, sondern auch bei der vorausschauenden Planung, bevor ein Paar heiratet oder sich zusammentut. Für unverheiratete Paare gibt es Konkubinatsverträge und Vereinbarungen für Kinder. Das ist ein wachsendes Geschäftsfeld, da immer mehr Schweizer Paare ohne Trauschein zusammenleben und dennoch rechtliche Klarheit brauchen, um Missverständnisse später zu vermeiden und Kinder zu schützen.
Ein besonderer Punkt ist die Vertretung vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Og42 arbeitet also nicht nur in klassischen Trennungen, sondern auch in Fällen, in denen die behördliche Schutzbehörde interveniert, weil das Kindeswohl gefährdet ist oder Erwachsene unter Schutz gestellt werden müssen. Das ist ein spezialisiertes und oft emotional komplexes Feld, das besondere Sensibilität und Kenntnis der Behördenprozesse verlangt.
Die Website nennt ausdrücklich "Scheidungsanwalt" als Berufsbezeichnung, was andeuten soll, dass dies ein ernsthafter Tätigkeitsschwerpunkt ist, nicht ein Nebengebiet, das nebenbei abgewickelt wird.
Belege von der Website
Die Website der Kanzlei ist im Aufbau klar: Sie beginnt mit drei Orientierungsfragen ("Welcher Elternteil betreut nach einer Trennung die gemeinsamen Kinder? Wer übernimmt nach einer Scheidung die eheliche Liegenschaft? Wie sieht es nach einer Trennung finanziell aus?"), um die Leserin oder den Leser zu orientieren und zu zeigen, dass og42 die Probleme kennt, die Klienten beschäftigen.
Sie nennt dann: "Bei einer Trennung oder Scheidung verfügen wir über erfahrene Anwältinnen und Anwälte, die Sie beraten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten."
Wichtig ist die Passage: "Das Familienrecht ist so vielseitig wie das Leben selbst. Oftmals stellen sich Betroffenen existenzielle rechtliche Fragen." Das bedeutet, dass og42 versteht, dass Scheidung nicht nur eine juristische Frage ist, sondern auch eine Krise für das Leben und die Identität eines Menschen.
Dann folgt die detaillierte Leistungsliste, die elf verschiedene Bereiche abdeckt:
- Ehe- und Erbverträge mit inhaltlicher Ausarbeitung und notarieller Beurkundung
- Konkubinatsverträge
- Vereinbarungen für Kinder unverheirateter Eltern
- Trennung und Eheschutzverfahren
- Scheidung und Regelung der Scheidungsfolgen
- Obhut und Sorgerecht (Kinderzuteilung)
- Regelung der Betreuungsanteile, des Besuchsrechts und des persönlichen Verkehrs
- Kinderunterhalt, ehelicher und nachehelicher Unterhalt
- Güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte)
- Aufteilung der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
- Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und Verfahren bei der KESB
Die Website erwähnt auch "Trennungs- oder Scheidungsvereinbarungen" ausdrücklich als Produkt, das die Kanzlei unterstützt. Das zeigt Erfahrung mit strukturierten außergerichtlichen Lösungen, die schneller und weniger kostspielig sind als lange Gerichtsverfahren.
Die Website ist im Menü deutlich strukturiert, mit neun verschiedenen Rechtsgebieten als Hauptkategorien. Dies deutet darauf hin, dass og42 nicht nur Familienrecht macht, sondern auch daneben tätig ist. Das kann ein Vorteil sein für Klienten mit mehrschichtigen Problemen.
Die Kontaktangaben sind vollständig: Fax +41 71 227 80 87. Klienten können per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen, um einen ersten Termin zu vereinbaren.
Was die Website offenlässt
Stundensätze und Kostenmodelle werden nicht veröffentlicht. Zwar gibt es im Menü unter "Portrait" einen Punkt "Kosten / Honorare", doch sein Inhalt ist im erfassten Snapshot nicht zugänglich. Das bedeutet: Wer die Gebühren transparent wissen möchte, muss anrufen oder vorbeigehen. Das ist bei Schweizer Anwaltskanzleien üblich, aber für Klienten, die budgetieren möchten, unbequem. Ob die Kanzlei Stundenhonorare berechnet, eine Pauschale verlangt, oder ein gestaffeltes Modell nach Komplexität nutzt, bleibt offen.
Die Website nennt keine einzelnen Anwältinnen und Anwälte mit Namen, akademischen Titeln oder Spezialisierungen. Es heißt vage "erfahrene Anwältinnen und Anwälte", aber keine Personalia. Das bedeutet, dass man nicht sieht, wer die Mandantin oder der Mandant tatsächlich bearbeitet, welche Qualifikation diese Person hat oder seit wann sie in der Kanzlei arbeitet. Somit ist völlig unklar, ob es spezialisierte Juristinnen und Juristen gibt oder nicht.
Fachanwalts-Zertifikate (etwa ein FSA-Titel für Familienrecht) werden nicht erwähnt. Gründungsjahr, Kanzleigröße, Anzahl der Anwälte und Namen der Gründer sind nicht öffentlich.
Erfolgsquoten, Fallbeispiele oder Kundentestimoniale fehlen. Auch Informationen zur Fernberatung oder Videokonferenzen sind nicht angegeben. Es ist unklar, ob die Kanzlei auch per Telefonberatung tätig wird oder ob sie nur persönliche Termine vor Ort anbietet.
Für wen sie passt und für wen nicht
Die Kanzlei passt gut für deutschsprachige Trennungs- und Scheidungsfälle in St. Gallen und der Ostschweiz. Die Betonung auf Ruhe und Weitsicht deutet darauf hin, dass og42 nicht automatisch eskaliert und verhandlungsfähig arbeitet. Das breite Portfolio ist ein Vorteil für komplexe Fälle: Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin sich scheidet und auch Unternehmensrechtsfragen betroffen sind, kann die Kanzlei beides bearbeiten. Wenn Immobilien oder Bauprojekte betroffen sind, gibt es Baurecht-Expertise im Haus.
Weniger gut passt og42 für Menschen, die einen Fachanwalts-Zertifikat suchen und nachweisen möchten, dass sie einen anerkannten Spezialisten haben. Auch für Fälle mit internationalem Bezug (verschiedene Nationalitäten, Vermögen im Ausland, Kinder in mehreren Ländern) ist keine Information vorhanden. Wer die Gebühren vorher transparent wissen möchte, muss telefonieren. Wer außerhalb der Ostschweiz wohnt, sollte sich nach einer lokalen Kanzlei umsehen.