von der Crone Rechtsanwälte AG
Zum Bewerten auf einen Stern tippen
Die Kanzlei und ihre Vertreter
von der Crone Rechtsanwälte AG ist eine Zürcher Anwaltskanzlei mit 2 benannten Rechtsanwälten: Hans Caspar von der Crone mit dem Titel Prof. Dr. iur und Brigitte von der Crone mit dem Titel Dr. iur. Beide sind als Rechtsanwälte tätig und prägen die Ausrichtung der Kanzlei. Die akademischen Titel deuten auf eine wissenschaftliche oder akademische Vergangenheit hin, was bei einer Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht nicht ungewöhnlich ist.
Die Vermutung: Gesellschaftsrecht
Die Katalogisierung stuft diese Kanzlei in die Kategorie Gesellschaftsrecht ein und begründet dies damit, dass die "corporate law assignment reasonable based on names and practice designation" ist. Das heisst, dass allein aus den Namen und der Praxis-Ausrichtung geschlossen wird, dass Gesellschaftsrecht eine Kernkompetenz dieser Kanzlei ist. Dies ist eine vernünftige Vermutung: die bekannten Namen im Schweizer Gesellschaftsrecht und der akademische Hintergrund sind oft Indikatoren für Spezialisierung.
Allerdings veröffentlicht die Kanzlei auf ihrer Website keine Details zu ihren Tätigkeitsbereichen. Es gibt keine Auflistung von Rechtsgebieten, keine Fallbeschreibungen und keinen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen.
Was die Website zeigt und nicht zeigt
Die Website der Kanzlei ist äußerst minimal. Sie listet die Namen der beiden Rechtsanwälte, ihre akademischen Titel und ihre Kontaktdaten auf. Das war es. Weitere Informationen über die Kanzlei, ihre Geschichte, ihre Schwerpunkte oder ihre Erfahrung werden nicht gegeben. Dies ist ungewöhnlich für ein modernes Anwaltsmarketing, kann aber auch bedeuten, dass die Kanzlei sich auf bestehende Mandaten konzentriert und kein aktives Neumandate-Marketing betreibt.
Die Website publiziert keine Stundensätze, keine Kostenmodelle und keine Informationen zu Terminen oder Verfügbarkeit. Auch die Anzahl der Kanzleiangestellten wird nicht genannt. Der einzige Standort, der erwähnt ist, befindet sich an der Samariterstrasse 5, CH, 8032 Zürich.
Die akademischen Titel
Hans Caspar von der Crone trägt den Titel eines Professors für Zivilrecht oder eines verwandten Gebiets mit Promotion (Prof. Dr. iur). Brigitte von der Crone hat einen Doktortitel in Rechtswissenschaften (Dr. iur). Die akademischen Hintergründe deuten darauf hin, dass mindestens einer der beiden Kanzleiangehörigen in der Lehre oder Forschung tätig war oder ist. Das kann für Mandanten mit komplexen oder neuartigen rechtlichen Fragen ein Vorteil sein, da akademische Expertise oft mit theoretischer Tiefe verbunden ist.
Der minimale Auftritt
Eine Anwaltskanzlei mit nur 2 benannten Personen und einer Minimal-Website ist selten geworden. Die meisten Kanzleien dieser Grösse präsentieren sich mit umfangreicher Online-Information: Blog-Beiträge, Artikel zu Fachfragen, Referenzen, Team-Porträts. von der Crone verzichtet auf all das. Dies kann bedeuten, dass die Kanzlei bewusst auf ein exklusives oder spezialisiertes Profil setzt und sich an Mandanten orientiert, die direkt kommen oder durch persönliche Netzwerke vermittelt werden.
Für wen die Kanzlei passt
Eine Kanzlei mit dieser Konstellation könnte gut passen für Mandanten, die eine hochspezialisierte Beratung in Gesellschaftsrecht benötigen und den akademischen Hintergrund schätzen. Die Kanzlei mag auch für Mandanten geeignet sein, die bereits in persönlichem Kontakt mit den Anwälten stehen oder die auf Empfehlung kommen. Ein Mandant, der keine umfangreiche Präsentation von Erfahrung und Schwerpunkten auf einer Website erwartet, könnte hier richtig sein.
Für wen sie weniger passt
Wer sich vor einer Kontaktaufnahme ein umfassendes Bild der Kanzlei und ihrer Kompetenzen machen möchte, wird hier enttäuscht sein. Die Website bietet keine Anhaltspunkte darüber, welche Art von Fällen die Kanzlei bearbeitet, welche Erfahrung sie hat, oder wie ein Mandat strukturiert wird. Ein Mandant, der sich nach mehreren Kanzleien umsieht, wird hier weniger Material zum Vergleich finden.
Die minimale Präsenz könnte auch bedeuten, dass die Kanzlei nicht für Mandate in Eile zur Verfügung steht, wenn die Erstkontaktaufnahme länger dauert oder die Anwälte stark ausgelastet sind. Ein Mandant, der transparente Kostenvorschläge oder Pauschalgebühren bevorzugt, wird diese hier nicht finden.
Standort in Zürich
Die Kanzlei sitzt an der Samariterstrasse 5 in CH-8032 Zürich. Der Standort Zürich ist ein starker Hinweis auf eine Spezialisierung im Gesellschaftsrecht, da Zürich das Finanzzentrum und das Wirtschaftszentrum der Schweiz ist. Viele grosse und mittlere Unternehmen haben ihren Sitz in Zürich oder haben dort eine Niederlassung. Eine Anwaltskanzlei in Zürich, die sich auf Gesellschaftsrecht konzentriert, ist also in ihrer Marktposition gut positioniert.
Die Telefonnummer ist +41 (0)44 267 59 59 und die E-Mail ist office@vondercrone.ch. Eine Website mit diesem Umfang (nur die Kontaktdaten) ist selten, aber nicht ungewöhnlich bei sehr auf den Einzelfall spezialisierten oder auf Empfehlungen angewiesenen Kanzleien.
Die akademische Qualifikation
Ein Prof. Dr. iur ist eine hohe akademische Qualifikation. Ein Professor hat normalerweise Jahrzehnte von Ausbildung, Forschung und Lehre hinter sich. Hans Caspar von der Crone mit diesem Titel ist damit wahrscheinlich nicht nur ein praktizierender Anwalt, sondern jemand mit theoretischer Tiefe im Zivilrecht (oder in angrenzenden Gebieten). Dies kann für komplexe oder neuartige Fragen im Gesellschaftsrecht von grossem Wert sein.
Ein Dr. iur ist ebenfalls eine hohe Qualifikation. Brigitte von der Crone hat diese Qualifikation und ist als Rechtsanwältin tätig. Auch ein Doktor ist ein Zeichen von akademischer Spezialisierung und oft von Forschung.
Die Kombination aus Prof. Dr. iur und Dr. iur deutet auf eine Kanzlei hin, die wahrscheinlich eher mit komplexen, schwierigen Fällen arbeitet als mit Routine-Mandaten. Ein Mandant mit einem Standard-Gesellschaftsgründungsfall könnte hier möglicherweise nicht die beste Adresse sein, während ein Mandant mit einem neuartigen oder rechtlich kontroversen Gesellschaftsrechts-Problem hier sehr gut aufgehoben sein könnte.
Spekulationen vermeiden
Die Katalogisierung, die diese Kanzlei unter Gesellschaftsrecht einordnet, basiert auf einer Vermutung: "corporate law assignment reasonable based on names and practice designation". Die Namen "von der Crone" sind in der Schweizer Gesellschaftsrechts-Community bekannt, aber dies ist nicht genug Grund, darüber hinaus zu spekulieren, welche genauen Mandate die Kanzlei annimmt oder welche Schwerpunkte sie hat. Eine Kanzlei mit 2 Anwälten könnte spezialisiert sein, aber auch sehr breit arbeiten. Ohne Website-Information lässt sich dies nicht feststellen.
Ein potenzieller Mandant sollte daher klar in Betracht ziehen, dass eine Erstkontaktaufnahme erforderlich ist, um herauszufinden, ob diese Kanzlei für sein spezifisches Anliegen kompetent und verfügbar ist.
Verfügbarkeit und Zugänglichkeit
Ein mögliches Anliegen bei einer so kleinen Kanzlei ist die Verfügbarkeit. Mit nur 2 benannten Anwälten könnte die Kanzlei schnell ausgelastet sein. Eine längere Wartezeit auf einen Termin für ein erstes Gespräch ist möglich. Dies ist kein disqualifizierendes Kriterium, aber es ist etwas, das ein Mandant in Betracht ziehen sollte, wenn er oder sie unter Zeitdruck arbeitet.
Andererseits kann eine kleine Kanzlei auch Vorteile haben: direkter Kontakt zu den Anwälten, keine Vermittlung durch Junior Associates, keine Verteilung auf mehrere Anwälte im Laufe eines Mandates, was zu Kontinuität führen kann.
Das Fazit
von der Crone Rechtsanwälte AG ist eine kleine, akademisch geprägte Kanzlei, die sich auf Gesellschaftsrecht konzentriert, soweit die minimale Online-Präsenz dies erkennen lässt. Die beiden benannten Anwälte haben Doktortitel und sind damit akademisch qualifiziert. Weitere Informationen über die Kanzlei sind auf der Website nicht verfügbar. Interessenten müssen direkt Kontakt aufnehmen, um herauszufinden, ob diese Kanzlei für ihr Anliegen die richtige Adresse ist. Für komplexe oder akademisch anspruchsvolle Gesellschaftsrechtsfragen könnte dies eine sehr gute Adresse sein. Für einfache Routineaufgaben sollte ein Mandant überlegen, ob nicht eine grössere Kanzlei mit ausreichend freien Kapazitäten besser passt.