Rechtsanwalt Alex de Capitani
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Was Alex de Capitani ist
Rechtsanwalt Alex de Capitani ist eine Einzelkanzlei in Zürich, angesiedelt in der Dufourstrasse 32 im Kreis 8, die sich auf den Schnittbereich zwischen Medizin und Strafrecht konzentriert. Seine Website nennt explizit vier Tätigkeitsbereiche: Strafverteidigung, Beratung im Medizin- und Gesundheitsrecht, Gutachten und Untersuchungen, sowie Referate und Schulung. Das ist nicht die ganze Bandbreite des Medizinrechts, sondern eine gezielte Spezialisierung auf den Bereich, in dem rechtliche und medizinische Fragen aufeinandertreffen und wo die Strafverfolgungsbehörden ein Interesse haben.
Die Website nennt seine Erfahrung offen: De Capitani war Strafverteidiger von 2000 bis 2010, dann Staatsanwalt für Medizinalfälle von 2011 bis 2018, und arbeitet seit dann als Anwalt und Lehrbeauftragter. Diese drei Rollen nacheinander sind selten: Er hat beide Seiten des Strafverfahrens von innen gesehen, und daneben auch die medizinische Fachseite gelernt. Die Kombination macht ihn zu einem Anwalt, der nicht bloss die Jurisprudenz kennt, sondern auch weiss, wie Staatsanwälte denken, welche Verdachtsmomente sie überzeugten und wie die Ermittlungspraxis funktioniert.
Wofür man diese Kanzlei hinzuzieht
Sie landen hier, wenn ein ernsthafter Zwischenfall in einem Spital oder einer Arztpraxis Aufmerksamkeit von Polizei oder Staatsanwaltschaft auf sich zieht, oder wenn der Verdacht wächst, dass das der Fall sein könnte. De Capitani beschreibt seine Klientel klar: "Ich berate und vertrete Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Spitäler und andere Institutionen im Gesundheitswesen in allen Schnittstellenbereichen zwischen Medizin und Strafrecht."
Das Angebot hat mehrere Seiten. Die erste ist die klassische Strafverteidigung: Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen (etwa bei einem Todesfall, bei Verdacht auf Fahrlässigkeit oder bei arbeitsschutzverletzungen), hilft de Capitani bei diesen Verfahren. Die Website sagt konkret: "Ich helfe Ihnen im Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft." Das ist wichtig: Ein Polizeiverhör ist nicht immer etwas, das man allein absolvieren sollte, und viele Ärzte wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn ein verdächtiger Unfall zu Ermittlungen führt.
Die zweite Seite ist Prävention. Viele Spitäler und Praxen haben noch keine soliden Ablaufpläne für Krisensituationen, keine schriftlichen Richtlinien für häufige Szenarien. De Capitani hilft hier: "Ich erarbeite mit Ihnen zusammen Ablaufpläne und Krisenkonzepte." Die Website erklärt das Problem: "Schwerwiegende medizinische Zwischenfälle, zum Beispiel aussergewöhnliche Todesfälle, belasten Mitarbeitende von Institutionen des Gesundheitswesens." Diese Vorfälle ziehen dann oft Ermittlungen nach sich. Wer vorbereitet ist, reduziert das Risiko. Ein Notfallplan für ein Spital ist nicht bloss eine juristische Frage; sie berührt Betriebsabläufe, Kommunikation mit Angehörigen, Dokumentation und interne Verfahren. De Capitani arbeitet hier mit Spitalleitung und Medizinern zusammen, um praktikable Szenarien zu entwerfen.
Ein drittes Angebot sind Gutachten und Untersuchungen, obwohl die Website hier nicht ganz klar macht, ob de Capitani selbst gutachtet oder Gutachter koordiniert.
Die Website behandelt auch die grundsätzliche Komplexität des Schnittstellenbereichs. Sie formuliert das Problem so: "Zahlreiche rechtliche Bestimmungen durchdringen den Alltag im Spital oder einer Arztpraxis. Für das medizinische Fachpersonal wird es zunehmend schwieriger, den rechtlichen Handlungsspielraum richtig ein- und abzuschätzen." Das ist das Kernproblem: Ärzte sind Mediziner, nicht Juristen. Sie treffen täglich hunderte Entscheidungen, viele mit rechtlichen Folgen, aber ohne systematische juristische Anleitung. "Geltende Gesetze sind oftmals zu vage formuliert, als dass daraus konkrete Verhaltensregeln abgeleitet werden könnten." Das heisst, es gibt nicht immer eine klare Rechtslage, die man einfach befolgen kann; es braucht Interpretation, und diese Interpretation erfolgt am sichersten mit einem Anwalt, der beide Welten kennt.
Die Lehrtätigkeit
Ein wichtiger Punkt: De Capitani ist nicht nur Praktiker, sondern auch Lehrbeauftragter. Die Website nennt: "Universität Zürich; Stadtpolizei Zürich; Staatsanwaltsakademie Luzern; diverse Justizbehörden und Institutionen des Gesundheitswesens". Das bedeutet, dass er Juristen und Polizisten unterrichtet, wie dieser Schnittbereich funktioniert. Das ist nicht bloss ein CV-Schmuck; es zeigt, dass Behörden und akademische Institutionen ihn als Experte anerkennen.
Die Liste der Institutionen ist auch inhaltlich bemerkenswert. Er unterrichtet nicht nur an der Universität Zürich, sondern auch bei der Stadtpolizei Zürich und der Staatsanwaltsakademie Luzern, also bei genau jenen Stellen, mit denen er als Strafverteidiger seiner Klientel später zu tun hat, wenn ein medizinischer Zwischenfall zu Ermittlungen führt. Er bildet Polizei und Staatsanwaltschaft aus und vertritt gleichzeitig Ärzte und Spitäler, wenn diese Behörden ermitteln. Wer die Ausbildung der Gegenseite mitgestaltet, versteht auch deren Denkweise, ihre üblichen Fragestellungen und die Punkte, an denen ein Verfahren typischerweise ansetzt. Diese doppelte Perspektive ist ungewöhnlich unter Strafverteidigern in diesem Bereich.
Das Leitmotiv der Website
Direkt neben der Beschreibung seines Tätigkeitsbereichs platziert die Website ein Zitat von Kofi Annan: "Gesundheit sollten wir uns nicht nur wünschen, sondern als Recht erkämpfen." Diese Platzierung wirkt bewusst gewählt. Sie rahmt Medizinrecht nicht als trockenes Spezialgebiet, sondern als eine Frage von Rechten, die im Ernstfall verteidigt werden müssen, sowohl auf Seiten der Patienten wie auch auf Seiten der Institutionen und des Fachpersonals, das sie behandelt. Für eine Kanzlei, die in erster Linie Ärzte, Pflegepersonal und Spitäler vertritt und nicht Patienten gegen diese, ist diese Rahmung aufschlussreich. Sie positioniert die eigene Arbeit als Verteidigung des Gesundheitswesens selbst, nicht als Gegnerschaft dazu.
Belege von der Website
Die Karriere ist explizit belegt: "Alex de Capitani hat langjährige Erfahrung als Strafverteidiger (2000-2010), als Staatsanwalt für Medizinalfälle (2011-2018) und als Dozent (Universität Zürich; Stadtpolizei Zürich; Staatsanwaltsakademie Luzern; diverse Justizbehörden und Institutionen des Gesundheitswesens)."
Die Website beschreibt sein Tätigkeitsfeld in mehreren Sätzen. Zu den Rechtsfragen in Spitälern: "Zahlreiche rechtliche Bestimmungen durchdringen den Alltag im Spital oder einer Arztpraxis. Für das medizinische Fachpersonal wird es zunehmend schwieriger, den rechtlichen Handlungsspielraum richtig ein- und abzuschätzen. Geltende Gesetze sind oftmals zu vage formuliert, als dass daraus konkrete Verhaltensregeln abgeleitet werden könnten."
Zur Lösung: "Verbindliche Leitlinien und Verhaltensregeln können, ebenso wie eine fundierte Beratung im Einzelfall, dabei helfen, Konflikte mit Strafverfolgungsbehörden abzuwenden."
Die Website nennt die Kontaktdaten: Telefon +41 44 253 27 36, Fax +41 44 660 75 40, adc@decapitani-law.ch.
Was die Website nicht sagt
Die Website veröffentlicht keine Stundensätze und keinen Gebührenschlüssel. Sie nennt nicht, wie lange eine Erstberatung dauert oder wie lange ein typisches Mandat läuft. Es gibt keine Angaben zu Kostenvoranschlägen oder zu alternativen Gebührenmodellen (Pauschalhonorar, Erfolgshonorar).
Die Website nennt keinen zweiten Anwalt oder weitere Mitarbeitende. Es ist unklar, ob de Capitani völlig alleine arbeitet oder ob es hinter ihm ein Team gibt. Das ist wichtig, denn wenn die einzige Person verreist ist, könnte ein Mandat stocken.
Es gibt keine Kundenerfahrungen, keine Fallbeispiele, keine Statistiken über die Art von Fällen, die die Kanzlei bearbeitet. Das ist üblich für eine Strafverteidigungskanzlei (wegen der Verschwiegenung), aber es bedeutet, dass ein Mandant nicht sieht, wie ähnliche Fälle gelöst wurden.
Für wen und nicht für wen
De Capitani passt für Ärzte, medizinisches Fachpersonal und Spitalleiter, die rechtliche Begleitung brauchen, wenn ein Zwischenfall passiert ist oder wenn sie ihre Prozesse so absichern wollen, dass es erst gar nicht dazu kommt. Er passt auch für Institutionen, die einen Anwalt brauchen, der Medizin und Recht wirklich versteht, nicht nur juristisch berät.
Er passt nicht für Fragen, die rein zivilrechtlich sind, etwa ein Arzthaftungsfall zwischen Patient und Arzt, in dem keine Strafverfolgung droht. Er ist auch nicht die erste Wahl für allgemeines Versicherungsrecht, Arbeitsrecht ohne Strafaspekt oder Vertragsrecht. De Capitani ist auf die enge Spezialisierung ausgerichtet: die Grauzone, wo Medizin auf Strafrecht trifft.