Sameli Thür Rechtsanwälte
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Die Kanzlei und ihre Ausrichtung
Sameli Thür Rechtsanwälte ist eine spezialisierte Praxis in Zürich mit Rechtsanwalt Philip Gschwind als Leiter und Steuerrechtler. Die Kanzlei konzentriert sich auf das Schnittstellenproblem zwischen Schweizer und deutschem Steuerrecht, mit einem besonderen Fokus auf die Verfahren, die entstehen, wenn das Steueramt ermittelt oder der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum steht. Der Name Gschwind ist am häufigsten sichtbar auf den Seiten zum Steuerrecht, besonders zu grenzüberschreitenden Fällen. Neben Steuerrecht behandelt die Praxis auch Familienrecht und Arbeitsrecht, doch das Kerngeschäft ist der Steuerstraffall, die Selbstanzeige und die Grenzgängersituation.
Wofür Mandanten hier landen
Die Website nennt ein kritisches Problem, das Mandanten zur Kanzlei treibt: "Bei abweichenden Werten in der Steuerveranlagung sollte schnell gehandelt werden, wenn eine höhere Steuerlast aus den Abweichungen resultiert." Das ist die Ausgangslage. Ein Privatmensch oder ein Unternehmer hat einen Steuerbescheid erhalten, der nicht stimmt, oder das Steueramt kündigt eine Prüfung an. Gschwind wird konsultiert, weil die Zeit knapp ist und der erste Fehler der letzte sein kann. Ein Steuerbescheid kann angefochten werden, aber nur innerhalb von Fristen, die kurz sind, und mit Argumenten, die passen müssen.
Die Website erklärt die Eskalationsstufen: "Einsprache, Rekurs und Beschwerde sind zunächst Ihre Möglichkeiten, gegen eine fehlerhafte Veranlagung vorzugehen. Wie aber schreibt man eine Einsprache? Welches sind die essentiellen Punkte, die es zu beachten gibt? Wann und wie ist ein Rekurs bzw. eine Beschwerde möglich?" Das ist das Administrative; Gschwind begleitet durch das Verfahren und muss die Chancen und Fallen kennen.
Ein zweites Kerngebiet ist das Steuerstrafrecht. Die Website formuliert es so: "Das Steuerstrafrecht soll verhindern, dass sich Personen ungerechtfertigte Steuervorteile erschleichen. Es ist eine Mischung aus Steuerrecht und Strafrecht. In den vergangenen Jahren wurde das Steuerstrafrecht immer weiter verschärft. Dies hat eine steigende Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaften und Steuerämtern bzw. Finanzämtern in der Schweiz und Deutschland zur Folge." Wenn also schon eine Ermittlung läuft und der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum steht, dann kommt die Selbstanzeige ins Spiel. Die Website sagt: "Um einer Strafe nach Steuerstrafrecht zu entgehen, ist eine Selbstanzeige möglich."
Grenzgänger und Grenzpendler sind ein ausdrücklicher Schwerpunkt. Die Website erklärt: "In Deutschland zu wohnen und in einem anderen Land wie der Schweiz zu arbeiten, ist möglich. Man spricht in diesem Fall vom Grenzgänger. Der Grenzpendler wiederum arbeitet in Deutschland und lebt in der Schweiz. Grenzgänger und Grenzpendler unterliegen bestimmten steuerlichen Regelungen." Diese Mandanten sind oft verunsichert: Sie wissen nicht, welcher Staat Anspruch auf die Steuern hat, und welche Einkünfte wo zu deklarieren sind. Gschwind hilft, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die richtige Anlage zu finden.
Für Unternehmer mit Geschäftstätigkeit drüben kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Die Website sagt: "Deutsche Unternehmen tun sich häufig mit der Beurteilung der Mehrwertsteuer in der Schweiz schwer. Das liegt nicht zuletzt an Abweichungen hinsichtlich Mehrwertsteuer und Zollrecht. Die Mehrwertsteuer in der Schweiz gehört zu den niedrigsten Steuersätzen weltweit. Eine Zusammenfassung über die wichtigsten Regelungen finden Sie hier." Ein deutsches Unternehmen, das in die Schweiz liefert oder dort eine Betriebsstätte hat, muss wissen, wie die Mehrwertsteuer funktioniert, sonst droht eine Nachzahlung und möglicherweise eine Buße.
Das Internationale Steuerrecht wird erläutert als Beratung für "Unternehmen, mit grenzüberschreitenden Geschäften und Verträge mit dem Ausland, die mit den unterschiedlichen Steuerregelungen in Bezug auf das internationale Steuerrecht vertraut sein müssen, um Strategien zur Vermeidung einer ungünstigen Steuerveranlagung zu entwickeln." Privatpersonen mit Vermögen oder Einkünften in mehreren Ländern finden auch hier Beratung.
Und schließlich die Erbschaftssteuer, die in der Schweiz Kantonssache ist. Die Website nennt: "In Schwyz, Nidwalden und Obwalden wird z.B. keine Erbschaftssteuer erhoben. In Deutschland obliegt die Gesetzgebung über die Landessteuer dem Bund. In der Schweiz ist die Erbschaftssteuer in der Regel Sache der Kantone. Die Regelungen der Kantone sind unterschiedlich." Das eröffnet Planungsmöglichkeiten für Erblasser, die wissen, wie die Kantone unterschiedlich regeln.
Was die Website konkret aufzählt
Die Website ist strukturiert nach Rechtsgebieten. Unter Steuerrecht sind aufgelistet: Schweizerisches Steuerrecht, Grenzgänger Deutschland-Schweiz, Steuerstrafrecht und Selbstanzeige, Mehrwertsteuer- und Zollrecht, Internationales Steuerrecht, Erbschaftssteuer. Zu jedem Gebiet gibt es eine Erklärseite, nicht nur eine Aufzählung.
Unter Familienrecht: Ehevertrag, Scheidung, Sorgerecht und Obhut, Unterhalt, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Testament und Erbvertrag, Willensvollstreckung, Stiftungen, Erbschaftsanfechtung. Unter Arbeitsrecht: Kündigung, Arbeitszeugnis. Diese Gebiete scheinen sekundär zu sein; die Praxis wird aber klar von Klienten konsultiert, die Familienrecht oder Arbeitsrecht brauchen.
Die Website nennt auch die Kontaktdaten: "Kanzlei Sameli Thür Rechtsanwälte, Zürich · Tel: +41 (0)44 218 60 07 · E-Mail: info@rechtsanwalt-gschwind.ch". Es gibt ein Kontaktformular, aber keine Angabe von Öffnungszeiten oder Bearbeitungsfristen.
Was die Website offenlässt
Die Website veröffentlicht keine Gebührenordnung, keine Stundensätze und keine typischen Kosten für eine Beratung oder ein Verfahren. Mandanten wissen also nicht, was ein Erstgespräch kostet oder wie lange eine Steuerveranlagung zur Begleitung dauert oder welcher Kostenrahmen realistisch ist. Es ist auch nicht erkennbar, ob Gschwind einen Fachanwaltstitel trägt, etwa Fachanwalt für Steuerrecht (SAV). Die Website nennt seinen Namen und seine Funktion als Rechtsanwalt, nicht aber eine zertifizierte Spezialisierung.
Die Website nennt nicht, wie viele Menschen in dieser Kanzlei arbeiten oder welche Rollen sie haben. Sameli Thür Rechtsanwälte ist der Name, aber ob das eine Zwei-Mann-Praxis ist oder eine Partnerschaft mit zehn Leuten, bleibt offen. Es gibt keine Jahresangabe für die Gründung, keine Erwähnung von Fusionen oder Umstrukturierungen, und keine Rankings oder Auszeichnungen. Ein Mandant, der das Online-Profil der Kanzlei liest, kennt die Schwerpunkte, aber nicht die Größe oder die Wirtschaftskraft. Auch ob die Kanzlei Mitglied von Berufsverbänden oder internationalen Netzwerken ist, wird nicht gesagt.
Für wen die Kanzlei passt und für wen nicht
Die Kanzlei ist die erste Adresse für Privatmenschen und Unternehmer, die sich in einem Steuerstrafverfahren oder einer Selbstanzeige befinden. Sie ist auch der richtige Ansprechpartner für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz, die ihre Steuersituation klären müssen oder bereits mit dem Steueramt in Konflikt geraten sind. Ein Unternehmer mit Filiale in Deutschland und Schweiz, der Fragen zur Betriebsstätte, zur Mehrwertsteuer oder zur Doppelbesteuerung hat, findet hier den Rechtsanwalt, der beide Steuersysteme kennt.
Für eine einfache Privatperson mit lokalem Schweizer Einkommen und normalen Ersparnissen ist die Praxis überqualifiziert. Eine Treuhänderin mit routinemäßigen Steuererklärungen und normalen Deklarationen ist besser aufgehoben. Ein mittelständisches Unternehmen ohne Auslandsbezug wird hier wahrscheinlich nicht landen, weil die Spezialisierung sehr eng ist. Das ist aber kein Fehler: Gschwind konzentriert sich bewusst auf die Fälle, die die meiste Kompetenz und Erfahrung brauchen.