Advokatur Villiger
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Was die Kanzlei ist
Advokatur Villiger ist eine auf Arbeitsrecht fokussierte Einzelanwältin-Kanzlei in Zürich, geleitet von Rechtsanwältin Tonia Villiger. Die Website bezeichnet die Kanzlei als "spezialisierte Anwaltskanzlei" mit dem Schwerpunkt auf "komplexe arbeitsrechtliche Fälle von Unternehmen, Führungskräften sowie übrigen Arbeitnehmern". Villiger hält den Titel "Fachanwalt SAV Arbeitsrecht" (Fachanwalt des Schweizerischen Anwaltsverbandes), eine Zertifizierung, die Spezialisierung, fortlaufende Weiterbildung und nachweisbare Praxiserfahrung erfordert. Die Website nennt "über 25 Jahre Berufserfahrung". Die Kanzlei arbeitet zweisprachig auf Deutsch und Englisch.
Ein zentraler Punkt auf der Website ist die Betonung von "transparente Kostenstruktur" und explizit "keine Anwaltsnetzgebühren". Dies signalisiert, dass die Anwältin direkt mit Mandanten arbeitet, ohne Vermittlungsgebühren über Anwaltsnetzwerke weiterzuleiten. Sie positioniert sich als unabhängige Einzelpraktiziantin, die ihre Gebühren nicht durch Netzwerk-Strukturen erhöht.
Wofür man sie beizieht
Die Website nennt drei Kundengruppen: Unternehmen, Führungskräfte und übrige Arbeitnehmer. Für Unternehmen bearbeitet die Kanzlei typischerweise Arbeitsverträge, Mitarbeiterreglemente, Personalentlassungen, Zeugnisprüfungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor Gericht oder vor Behörden. Die Website schreibt: "Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge und Mitarbeiterreglemente." Führungskräfte finden bei Villiger Beratung zu eigenen arbeitsrechtlichen Problemen oder zu Personalfragen im Leitungskontext. Arbeitnehmer können sich bei Kündigungsfragen, Lohnstreitigkeiten oder Zeugnis-Problemen beraten lassen.
Konkrete Themenfelder, die auf der Website genannt werden, umfassen: Arbeitsvertragsgestaltung und Prüfung, Arbeitszeugnisse (mit dem Hinweis: "Die wahre Bedeutung eines Arbeitszeugnisses hängt von jedem einzelnen Satz ab. Es gibt Sätze oder Unterlassungen, die ein ansonsten gutes Zeugnis in ein schlechtes Licht rücken können"), Kündigungen und Aufhebungsverträge, Arbeitszeit und Überstunden, Lohn und Bonus, Konkurrenzverbote, und Arbeitslosenversicherung. Diese Detailliertheit ist ein klares Zeichen dafür, dass die Anwältin nicht abstrakt oder theoretisch arbeitet, sondern konkrete praktische Alltagsprobleme ihrer Mandanten bearbeitet.
Beim Thema Kündigungen weist die Website darauf hin: "Zunächst ist die Einhaltung der vertraglichen Form- und Fristvorschriften der Kündigung von Job / Stelle anhand des Arbeitsvertrages zu prüfen. In Ausnahmefällen kann Missbräuchlichkeit, Nichtigkeit und eine Entschädigungspflicht bestehen." Das zeigt, dass die Anwältin auch schwierigere Fragen wie Missbrauch von Kündigungsrecht bearbeitet.
Beim Lohn und Bonus schreibt die Website: "Es geht aus Arbeitsverträgen häufig nicht eindeutig hervor, was die Parteien unter den Begriffen Lohn, Bonus, Gratifikation, Anteil am Geschäftsergebnis oder Provision verstehen und ob sich daraus ein Anspruch ableitet. Eine genaue Analyse sowie eine klare und möglichst praktikable Vertragsgestaltung ist zentral." Dies zeigt, dass die Anwältin Vertragsgestaltung defensiv und präventiv einsetzt, um künftige Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, statt erst bei Konflikten tätig zu werden.
Im Vertragsrecht hilft die Kanzlei "Verträge verschiedenster Art sowie im Erbrecht, Urheberrecht sowie Markenrecht". Diese Breite über Arbeitsrecht hinaus deutet auf allgemeine Vertragsexpertise hin. Ein Blogbeitrag vom Mai 2024 behandelt Markenrecht (ROLEX-Customization und den "Erschöpfungsgrundsatz" im Markenrecht). Ein Artikel von Januar 2024 diskutiert Kündigungen nach Ablauf der Sperrfrist bei fortdauernder Krankheit und zitiert ein Bundesgerichtsurteil (BGE 4A_396/2022). Ein Artikel von Januar 2025 fasst die revidierte Zivilprozessordnung (ZPO, seit 1. Januar 2025 gültig) zusammen und nennt konkrete Änderungen wie "Schlichtungsverfahren mit Urteilsvorschlag in vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 10'000" und die Möglichkeit von "Verhandlung mit dem Einverständnis der Parteien mittels Videokonferenz und anderen elektronischen Mitteln". Dies ist relevant für arbeitsrechtliche Verfahren vor Gericht. Dies zeigt, dass die Anwältin die Rechtsentwicklung verfolgt und ihre Mandanten über Neuerungen informiert.
Die Belege von der Seite
Der Fachanwalt SAV Arbeitsrecht ist ein verifizierbarer Titel, vergeben vom Schweizerischen Anwaltsverband an spezialisierte Anwälte, die Fachexpertise, fortlaufende Weiterbildung und praktische Fallkenntnis nachgewiesen haben. Die Website nennt: "mit Zusatztitel Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, eine Zertifizierung des Schweizerischen Anwaltsverbandes für im Arbeitsrecht spezialisierte Anwälte". Die "über 25 Jahre Berufserfahrung" deuten auf Reife, breite Fallkenntnis und kontinuierliche Praxis in diesem Feld hin.
Die Website listet konkrete Themen auf, nicht nur die pauschale Aussage "Arbeitsrecht". Diese Praxis-Orientierung zeigt sich beim Konkurrenzverbot: "Nachvertragliche Konkurrenzverbote können entgegen geläufiger Meinung sehr wohl wirksam und durchsetzbar sein, falls sie vertraglich gut formuliert sind und gewisse formelle Voraussetzungen wie Handlungsfähigkeit und Schriftlichkeit erfüllt sind." Die Anwältin adressiert hier ein weit verbreitetes Missverständnis und legt dar, wie Konkurrenzverbote richtig gestaltet werden.
Zum Arbeitszeugnis schreibt die Website: "Die wahre Bedeutung eines Arbeitszeugnisses hängt von jedem einzelnen Satz in einem Arbeitszeugnis ab. Es gibt Sätze oder Unterlassungen, die ein ansonsten gutes Zeugnis in ein schlechtes Licht rücken können. Wir unterstützen Sie hier gerne." Dies zeigt Tiefenkenntnis eines komplexen, subtext-getriebenen Rechtsgebietes und signalisiert, dass Villiger auch bei schwer erkennbaren Problemen unterstützt.
Die Website betont "Ersteinschätzung unverbindlich und direkt" und lädt ein, die "allfälligen weiteren Schritte gemeinsam abzuschätzen". Dies signalisiert eine gemeinsame Lösungsfindung statt eines einseitigen Gutachtens oder Ratschlags. Kontaktkanäle sind Telefon (043 535 00 85), E-Mail (villiger@ad-voca.ch) und Kontaktformular auf der Website. Die Arbeitszeiten sind nicht genannt, aber die Telefonnummer ist direkt an die Anwältin.
Was die Seite offenlässt
Die Website veröffentlicht keine Stundensätze und keine Pauschalgebühren, obwohl sie "transparente Kostenstruktur" verspricht. Offen bleibt, ob die Ersteinschätzung entgeltfrei ist, wie lange ein Erstgespräch dauert, was eine typische Mandatsabwicklung kostet, und ab welcher Mandatsgröße die Anwältin tätig ist. Die Website nennt keine Mitarbeiterzahl; implizit ist es eine Solo-Anwältin, möglicherweise mit Assistenz. Nicht geklärt ist, wie sie größere, mehrmönatige Mandate bearbeitet oder ob sie in solchen Fällen andere Anwälte hinzuzieht. Es gibt keinen Hinweis auf Subunternehmer oder Kooperationen mit anderen Kanzleien.
Nicht genannt ist die geografische Reichweite (nur Zürich, ganze Schweiz, auch Kantone außerhalb Zürichs). Es gibt keine Fallbeispiele mit Ausgängen oder Ergebnissen, sondern nur Thema-Listen. Die Website sagt nicht, mit welchen Gegenseiten oder Konflikt-Konstellationen die Anwältin Erfahrung hat oder welche Branchen ihre Mandanten typischerweise vertreten. Es gibt auch keine Informationen zu Wartezeiten oder Verfügbarkeit.
Für wen sie passt und für wen nicht
Advokatur Villiger passt für Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer in Zürich mit arbeitsrechtlichen Problemen, die eine hochspezialisierte Anwältin mit Direktzugang und persönlicher Betreuung suchen. Der SAV-Titel und die 25+ Jahre sprechen für Kompetenz im Arbeitsrecht. Wer Wert auf persönliche Beziehung und niedrige Gebührenstruktur ohne Anwaltsnetzwerk-Aufschläge legt, findet hier einen effizienten, sachlichen Ansprechpartner.
Weniger geeignet ist diese Kanzlei für Mandate, die mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig verbinden (etwa eine Gründung mit Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht), weil nur Arbeitsrecht der sichtbare Schwerpunkt ist. Wer vor Mandatsbeginn eine verbindliche Kostenaussage braucht, wird hier zunächst zum Erstgespräch eingeladen, erhält aber keine sofortige Gebührenberechnung. Eine Solo-Anwältin ist im Urlaub oder bei Krankheit unter Umständen nicht erreichbar, ohne Vertretung zu nennen. Und für sehr große oder langfristige Mandate könnten Verfügbarkeits- oder Kapazitätsfragen entstehen.