Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M.
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Was die Kanzlei ist
Landolt Rechtsanwälte ist eine kleine Kanzlei in Glarus, geleitet von Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M., der sich als "Pflegerechtsanwalt & Notar" mit Fachanwaltstitel ausweist. Die Kanzlei konzentriert sich auf Rechtsfragen rund um Alter, Betreuung und Vorsorge in der Ostschweiz und kombiniert dabei anwaltliche Beratung mit notariellen Dienstleistungen. Der Name der Kanzlei ist "Landolt Rechtsanwälte", das Team besteht neben Hardy Landolt aus mehreren Mitarbeitern, darunter Carla Marti (ass. iur.), Jana Sadik und Reto Menzi, sämtlich an der Adresse Schweizerhofstrasse 14 in 8750 Glarus tätig.
Die Titulatur "Prof. Dr. iur." zeigt, dass Landolt nicht bloss praktizierender Anwalt ist, sondern auch an einer Universität lehrt oder gelehrt hat. Das "LL.M." deutet auf ein Masterstudium hin, möglicherweise mit Spezialisierung. Das ist nicht die typische Ausbildung eines Dorfanwalts; es ist ein akademischer Hintergrund, der auf intensive Rechtsforschung hindeutet.
Wofür man sie beizieht
Landolt ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Rechtsfragen rund um Pflege, Betreuung und Alter geht: Wer eine Patientenverfügung errichten, einen Vorsorgeauftrag beglaubigen oder sich rechtlich beraten lassen muss in Fragen der Bevormundung und des Schutzes älterer Menschen, findet hier einen Fachanwalt, der genau auf diese Themen spezialisiert ist. Der Fachanwaltstitel "Pflegerechtsanwalt" ist nicht bloss ein Marketing-Label, sondern beschreibt die tatsächliche Ausrichtung der Praxis.
Das Geschäftsfeld Pflegerecht ist breiter, als der Name vermuten lässt. Es geht nicht bloss darum, dass Ältere ihre Angelegenheiten ordnen, sondern auch um die rechtlichen Instrumente, die der Schweizer Staat schafft, um schutzbedürftige Personen zu schützen. Das sind Instrumente wie:
- Vorsorgeauftrag: Eine Person ernennt sich selbst eine Vertrauensperson, die tätig wird, falls sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Das ist eine Präventionsmassnahme.
- Patientenverfügung: Eine Person legt fest, welche medizinischen Massnahmen sie im Krankheitsfall wünscht oder nicht wünscht. Das ist zentral, wenn es um end-of-life Entscheidungen geht.
- Betreuung und Bevormundung: Wenn eine Person nicht mehr fähig ist, ihre Angelegenheiten zu regeln, kann das Gericht einen "Beistand" (in einigen Kantonen "Vormund") bestellen. Das ist ein formales rechtliches Verfahren mit Schutzfunktion.
Eine Kanzlei, die auf Pflegerecht spezialisiert ist, muss diese Instrumente nicht bloss kennen, sondern auch verstehen, wann sie gebraucht werden, wie man sie richtig einsetzt und wie man sie notariell beglaubigt.
Die drei Instrumente hängen inhaltlich zusammen: Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer für eine Person handelt, solange diese noch selbst hätte entscheiden können; eine Patientenverfügung regelt medizinische Wünsche für den Fall, dass genau diese Entscheidungsfähigkeit fehlt; und die Betreuung greift dort, wo weder das eine noch das andere geregelt wurde. Wer alle drei bei derselben Stelle abklärt, kann sie aufeinander abstimmen, statt dass ein Vorsorgeauftrag bei einer Anwältin entsteht, die Patientenverfügung bei einer anderen Stelle und im Ernstfall niemand die beiden Dokumente gegeneinander gelesen hat.
Die Belege von der Website
Die Website nennt die Kernfigur: "Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M." Die akademischen Titel deuten auf eine lange juristische Laufbahn hin, mit Professur und fortgeschrittenen Abschlüssen. Die Selbstbeschreibung als "Pflegerechtsanwalt & Notar" mit dem Zusatz "Fachanwalt in Glarus" zeigt die doppelte Ausrichtung.
Die Services werden neutral benannt: "Beratung, Vertretung, Beurkundungen und Beglaubigungen". Das sind drei distinct Leistungen:
- Beratung bedeutet, dass der Anwalt rechtliche Fragen beantwortet, etwa: "Was ist ein Vorsorgeauftrag und brauche ich einen?"
- Vertretung bedeutet, dass der Anwalt vor Gerichten oder Behörden aktiv wird, etwa in Bevormundungsverfahren vor dem Gericht.
- Beurkundungen und Beglaubigungen sind notarielle Aufgaben: Der Notar beglaubigt Unterschriften, beweist Identitäten und gibt Dokumenten Authentizität.
Das Team wird mit Namen aufgeführt: Carla Marti (ass. iur., also Assistentin in Recht), Jana Sadik und Reto Menzi. Die Website hebt hervor, dass es ein Team ist, nicht eine Einzelpraxis.
Die Grösse dieses Teams hat praktische Bedeutung für Mandantinnen und Mandanten. Bei einer Einzelpraxis hängt ein Mandat vollständig an einer Person: Ist Landolt an einer Universität, hält er einen Vortrag oder ist er verhindert, steht das Mandat still. Mit drei weiteren Personen im Team kann zumindest ein Teil der laufenden Arbeit, etwa die Vorbereitung von Beurkundungen oder die Korrespondenz, auch dann weiterlaufen, wenn der leitende Anwalt gerade nicht verfügbar ist. Das ist besonders relevant im Pflegerecht, wo Anliegen oft dringlich sind: Eine Patientenverfügung oder ein Vorsorgeauftrag wird häufig genau dann gebraucht, wenn eine Situation sich plötzlich zuspitzt, nicht nach Terminplan.
Kontaktdaten sind klar: Telefon +41 55 646 50 50, E-Mail landolt@lare.ch, Adresse Schweizerhofstrasse 14, Postfach 1576, 8750 Glarus. Die Website erwähnt auch Publikationen, Lehrtätigkeit und Vorträge, was andeutet, dass Landolt auch wissenschaftlich in seinem Feld aktiv ist.
Was die Website offenlässt
Die Kanzlei veröffentlicht keine Stundensätze und keine Gebührenmodelle für Beratung oder notarielle Dienste. Sie nennt nicht, seit wie vielen Jahren sie tätig ist oder wann sie gegründet wurde, und es wird auch nicht angegeben, wie gross das Team ist oder wer wen leitet. Es finden sich keine Kundenerfahrungen oder Mandate, die namentlich benannt sind, und auch keine Referenzen oder Erfolgsmeldungen.
Die Website veröffentlicht nicht, in welchen Sprachen die Kanzlei arbeitet, obwohl Deutsch klar ist. Es ist unklar, ob die Kanzlei auch telefonische Erst-Konsultationen anbietet oder welche Fristen für erste Termine gelten. Die genaue Aufschlüsselung zwischen anwaltlichen und notariellen Tätigkeitsanteilen wird nicht gegeben. Es ist auch nicht zu erkennen, ob es weitere Fachbereiche neben dem Betreuungsrecht gibt, auf die die Kanzlei tätig wird.
Es ist auch nicht klar, ob Landolt spezialisierte Ausbildungen in Betreuungsrecht absolviert hat (etwa bei der Schweizer Fachanwalts-Akademie), oder nur auf Grund seiner Praxis den Titel trägt. In einigen Kantonen ist der Fachanwaltstitel gebunden, in anderen nicht, und die Website macht das nicht deutlich.
Für wen sie passt, für wen nicht
Landolt Rechtsanwälte passt für Privatpersonen und Institutionen in der Ostschweiz und deutschsprachigen Schweiz, die eine Spezialistin oder einen Spezialisten für Betreuungsrecht und Vorsorge brauchen. Es passt, wenn man eine Patientenverfügung möchte, die notariell beglaubigt wird. Es passt für Fälle, in denen rechtliche Begleitung und notarielle Dienstleistung von derselben Person kommen sollen. Es passt auch für ältere Menschen, die ihre Angelegenheiten rechtzeitig ordnen möchten, bevor eine Betreuung notwendig wird, oder für Angehörige, die Fragen zur Betreuung eines älteren Familienmitglieds haben. Die Kombination von anwaltlicher Kompetenz und notarieller Vollmacht ist besonders wertvoll für Vorsorgeplanung.
Es passt auch für Spitäler oder Pflegeheime in der Gegend, die Fragen zum Betreuungsrecht haben oder Angehörige von Patienten rechtlich beraten müssen.
Es passt nicht für Unternehmen, die Handelsrecht oder allgemeine Wirtschaftsberatung suchen. Es passt nicht für jemanden, der Spezialisten in vielen verschiedenen Fachbereichen braucht; dies ist eine fokussierte Spezialistkanzlei, nicht eine Generalpraxis. Es passt auch nicht, wenn man ein grosses Netzwerk von Anwälten und schnelle Bearbeitung parallel auf mehreren Tracks erwartet. Wer sich Zeit für ein spezialisiertes Gespräch nehmen kann und eine kleine, persönliche Kanzlei bevorzugt, wird hier gut aufgehoben sein. Wer dagegen Massenabfertigung erwartet oder nur einen schnellen, standardisierten Rat sucht, sollte sich woanders umsehen.